Sicherheit bei Veranstaltungen spielt eine entscheidende Rolle für den reibungslosen Ablauf und den Erfolg jeder Veranstaltung. Angesichts vergangener Vorfälle besteht heutzutage eine klare Erwartungshaltung, dass für nahezu jede Art von Veranstaltung angemessene Sicherheitskonzepte etabliert sind.
Die Anforderungen sind anspruchsvoll und stellen VeranstalterInnen oft vor große Herausforderungen.
Die Vorteile eines optimierten Sicherheitskonzepts
Nach dem Veranstaltungsgesetz müssen bestimmte Arten und Größen von Veranstaltungen ein Sicherheitskonzept vorweisen. Darüber hinaus kann die Veranstaltungsbehörde bei bewilligungspflichtigen Veranstaltungen ein schriftliches Sicherheitskonzept verlangen.
Unabhängig davon gibt es eine Reihe von Gründen, warum ein Sicherheitskonzept jedenfalls angedacht werden sollte – auch ohne behördliche Verpflichtung.
Das Sicherheitskonzept
sammelt alle Informationen und Planungen des Veranstalters
bringt Behörden, Veranstalter und Sicherheitsdienst auf einen einheitlichen Wissensstand
erstellt Pläne in Abstimmung mit geltenden Rechtsvorschriften
beinhaltet einen Kommunikationsplan
enthält eine Risikoanalyse und -bewertung, Vorschläge für Maßnahmen zur Risikoverminderung oder -vermeidung sowie Notfallmaßnahmen
regelt das Vorgehen im Krisenfall
beinhaltet je nach Erfordernis Details wie Verkehrsleitung, Brandschutz oder rettungstechnische Konzepte
dient als Nachweis der Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Schadensfall
Externe Sicherheitsdienstleister bieten verschiedenste Sicherheitskonzepte an, die sich in ihrem Umfang und ihren spezifischen Merkmalen unterscheiden. Klären Sie daher bei der Einholung von Angeboten, was genau durch das Konzept abgedeckt ist oder geben Sie vor, was enthalten sein muss.
Ein Sicherheitskonzept sollte Maßnahmen mit detaillierten Zahlen, Zeiten und Verantwortlichkeiten enthalten. Denn maximale Sicherheit ist das Ergebnis von detaillierter Planung.
Von der Konzepterstellung bis zur Genehmigung
Umfassende Sicherheit bei Veranstaltungen erfordert eine sorgfältige Planung und Koordination. Von der Begehung vor Ort bis zur Genehmigung und dem Behördenrundgang werden potenzielle Gefahrenquellen identifiziert, Sicherheitsmaßnahmen entwickelt und mit den zuständigen Behörden abgestimmt.
Begehung vor Ort: Im Rahmen der Begehung werden potenzielle Gefahrenquellen identifiziert und spezifische Sicherheitsmaßnahmen für den Standort ermittelt, um das Sicherheitskonzept an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
Konzepterstellung: Auf Basis der Begehung wird ein detailliertes Sicherheitskonzept erstellt. Dieses umfasst Maßnahmen wie Zutrittskontrollen, Notfallpläne, Evakuierungsstrategien, Sicherheitspersonal und Kommunikationssysteme.
Stellungnahmen: Das ausgearbeitete Sicherheitskonzept wird den zuständigen Behörden zur Stellungnahme vorgelegt (Polizei, Rettung, Feuerwehr, eventuell Bauamt/Gemeinde). Diese prüfen das Konzept auf Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und geben gegebenenfalls Empfehlungen oder Auflagen zur Optimierung der Sicherheitsmaßnahmen.
Vor-Ort Verhandlung: Nach der Erstellung des Sicherheitskonzepts und der Berücksichtigung der Stellungnahmen findet eine Vor-Ort-Verhandlung mit den Behörden statt. Hier werden mögliche Fragen oder Unklarheiten geklärt und gegebenenfalls weitere Anpassungen am Sicherheitskonzept vorgenommen.
Genehmigung: Nach erfolgreicher Abstimmung und Anpassung des Sicherheitskonzepts wird die Genehmigung durch die zuständige Behörde erteilt. Diese Genehmigung bestätigt, dass das Sicherheitskonzept den geltenden Vorschriften und Standards entspricht und dass die Veranstaltung unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte durchgeführt werden kann.
Behördenrundgang: Vor dem Beginn der Veranstaltung findet ein Behördenrundgang statt, bei dem die Sicherheitsmaßnahmen und die Umsetzung des genehmigten Konzepts überprüft werden. Hierbei können auch letzte Abstimmungen und Anpassungen vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.
Open Doors: Mit der Genehmigung und dem erfolgreichen Abschluss des Behördenrundgangs können die „Open Doors“ erfolgen, also der offizielle Start der Veranstaltung. Während der Veranstaltung werden die Sicherheitsmaßnahmen weiterhin überwacht, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu bewältigen.
Diese Schritte stellen sicher, dass Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines umfassenden Sicherheitskonzepts geplant, genehmigt und durchgeführt werden, um die Sicherheit aller TeilnehmerInnen zu gewährleisten.
Maßgebliche Faktoren für die Bewertung einer Veranstaltung
Die Rahmenbedingungen der Veranstaltung sind für die Erstellung des Sicherheitskonzepts von wesentlicher Bedeutung. Denn nicht nur die Art der Veranstaltung, sondern auch das erwartete Besucherverhalten und viele weitere Faktoren beeinflussen die Sicherheit bei Veranstaltungen:
Wie erfolgt die Darbietung (Programmbeschreibung)?
Wo findet die Veranstaltung statt (Indoor, Outdoor, bauliche Gegebenheiten)?
Wie groß ist die Veranstaltung und wie weit reicht deren Einflussbereich (Anzahl erwarteter BesucherInnen und zeitgleich anwesender Personen, Abgrenzung Sicherheits- und Verkehrskonzept)?
Wann findet die Veranstaltung statt (Datum, Uhrzeit)?
Wie lange dauert die Veranstaltung (zeitlicher Ablauf)?
Welche BesucherInnen werden erwartet (friedlich/aggressiv, Alter, regional/überregional, rivalisierende Gruppen)?
Wie viele KünstlerInnen/VIPs reisen an (Begleitpersonal, Bekanntheitsgrad)?
Verkehrslenkung: Wie reisen die BesucherInnen an?
Wie werden die BesucherInnen in die Veranstaltung einbezogen (Aktion/Reaktion)?
Welche Erwartungen haben die BesucherInnen (Definition der Begehrlichkeiten)?
Welche zusätzlichen „Gefahren“ können auftreten (Pyrotechnik, gefährdete Personen, Wetterlage, etc.)?
Integration der Verkehrsplanung in das Sicherheitskonzept
Jede Veranstaltung wirkt über den Einflussbereich der Veranstaltungsstätte hinaus. Dieser kann sich von wenigen Metern außerhalb der Veranstaltungsstätte bis hin zu überregionalen Beeinflussungen des öffentlichen Raumes erstrecken.
Der Veranstalter muss daher im Vorfeld klären, wie weit der Wirkungsbereich seiner Veranstaltung reicht, um zwischen dem Sicherheitskonzept und Verkehrskonzept unterscheiden zu können. Das Verkehrskonzept kann dabei als integrierter Bestandteil des umfassenden Sicherheitskonzepts dienen.
Das Verkehrskonzept spielt eine zentrale Rolle, um einen reibungslosen und sicheren Verkehrsfluss rund um die Veranstaltung zu gewährleisten:
Erwartete An- und Abreise (Routen, Zeiten)
Festlegung von Verkehrsregelungen bzw. verkehrslenkenden Maßnahmen
ÖPNV: Absprachen, Zeiten, beanspruchte Routen
Parkplatzkapazitäten, P + R-Konzept, Parken für VIPs/KünstlerInnen, Taxis
Einrichtung spezieller Drop-off- und Pick-up-Bereiche für BesucherInnen
Abstimmung zu anderen Verkehren (Bahn, Flughafen, etc.)
Ein gut durchdachtes Verkehrskonzept ermöglicht eine effektive Steuerung des Fahrzeug- und Fußgängerverkehrs, um potenzielle Unfälle oder Verkehrschaos zu minimieren. Durch gut sichtbare Beschilderungen und gezielte Verkehrslenkung wird ein reibungsloser Ablauf gewährleistet.
Um die Sicherheit bei Veranstaltungen zu gewährleisten, müssen in einer umfassenden Analyse alle potenziellen Risiken erfasst und bewertet werden. Darauf aufbauend können dann entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung ergriffen werden.
Risikoidentifikation und -analyse
Bei der Risikoanalyse von Veranstaltungen stellt vor allem die Doppelfunktion der BesucherInnen eine große Herausforderung dar. Diese müssen zum einen geschützt werden, sind aber gleichzeitig eine potentielle Gefahrenquelle durch ihr unvorhersehbares und nur bedingt steuerbares Verhalten. In die Analyse sollten auch Risiken, die von außen einwirken sowie technische Risiken einbezogen werden.
Störung durch Zuschauerverhalten: Besucherdruck, Überfüllung, Gedränge, Werfen von Gegenständen, Überklettern von Absperrungen, Vandalismus, Pyrotechnik, Glasbruch, sicherheitsrelevante Personengruppen.
Technische Störungen: Stromausfall, defekte sicherheitstechnische Einrichtung, Einsturz von Bauteilen, Ausfall einer besucherrelevanten Infrastruktur, Brand, Explosion, Gas, sonstige technische Störung.
Sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse: Verletzungen, Drogen & Alkohol, Erkrankungen, Such- und Vermisstenmeldungen.
Verkehrswege: Ausfall von Verkehrswegen, Ausfall/Stau Individualverkehr.
Bedrohung von außen: Bombendrohung.
Das Sicherheitskonzept steht und fällt mit der Risikoanalyse, die daher mit entsprechender Sorgfalt und möglichst unter Einbindung von ExpertInnen durchgeführt werden sollte. Denn jedes unerkannte Risiko erhöht das Restrisiko!
Risikobewertung – wie sicher ist sicher genug?
Risiken, die erkannt und analysiert wurden, werden in einem weiteren Schritt hinsichtlich ihres Potenzials zur Gefährdung der Schutzziele beurteilt. Zu den Schutzzielen gehören:
Schutz von Leben und Gesundheit: VeranstaltungsbesucherInnen, Personenschutz der mitwirkenden KünstlerInnen, MitarbeiterInnen, AnrainerInnen
Schutz von Sachwerten: Infrastrukturen, Bestand/Denkmäler, Bauwerke, technische Anlagen auf dem Veranstaltungsgelände und in der Umgebung
Umweltschutz: Wasser, Boden, Luft, Emissionen
Im Sicherheitskonzept muss der Nachweis erbracht werden, dass die Schutzziele erreicht werden. Ebenso muss eine Beschreibung der notwendigen Maßnahmen enthalten sein.
Rot: Maßnahmen müssen unbedingt getroffen werden
Gelb:Maßnahmen sollen nach Möglichkeit getroffen werden
Grün: Maßnahmen sind nicht erforderlich
Maßnahmen zur Risikoreduktion
Maßnahmen, die absolute Sicherheit garantieren, gibt es nicht. Es geht daher darum, durch entsprechende Maßnahmen inakzeptable Risiken auf ein akzeptables Niveau zu senken.
Um ein identifiziertes Risiko zu managen, gibt es grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten:
Risiko vermeiden: z.B. Verlegung einer Veranstaltung in ein Gebäude, weil Maßnahmen für den Schutz der BesucherInnen gegen Hagel und Gewitter zu teuer oder zu schwierig umzusetzen sind.
Risiko vermindern: z.B. Brandrisiko wurde identifiziert –> geeignete Feuerlöscher an neuralgischen Punkten, Abstellung einer Brandwache, Verwendung von schwer brennbaren Materialien, etc.
Risiko abwälzen: Abschluss von Versicherungen
Mögliche Gefährdungen müssen im Vorfeld durch entsprechende Risikobewertungen beurteilt und durch Gegenmaßnahmen im Sicherheitskonzept abgedeckt sein.
Verantwortlichkeiten, Kommunikation und Krisenmanagement
Neben der Klärung und Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen dem Betreiber der Veranstaltungsstätte und dem Veranstalter, müssen Verfahrensregeln und Kommunikationswege festgelegt sowie Planungen abgestimmt werden.
Um die Erreichbarkeit und Anwesenheit aller Mitwirkenden sicherzustellen, sollte eine Liste erstellt werden, die
Name und Kontaktdaten (Telefon, Funk, E-Mail),
Funktion (Technik, Ordnungsdienst, Service, Sicherheits- und Krisenstab, …),
Vertretungsregelung sowie
Anwesenheitszeiten
enthält.
Wesentliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Hinblick auf die Sicherheit bei Veranstaltungen übernehmen der Einsatzstab sowie Ordnungsdienst:
Der Einsatzstab
Der Einsatzstab ist für die strategische Planung, Koordination und Kontrolle aller sicherheitsrelevanten Aspekte verantwortlich. Seine Aufgaben lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Einrichtung und Überwachung von Kommunikationssystemen.
Informationsaustausch/-abgleich zwischen den Beteiligten unmittelbar im Vorfeld der Veranstaltung mit der sog. „kalten Lagebesprechung“.
Koordination aller internen und externen Maßnahmen ab Veranstaltungsbeginn, einschließlich der Maßnahmen im Krisenfall (z.B. bei einem Störungsszenario innerhalb des Sicherheitskonzeptes).
Information der BesucherInnen, Mitwirkenden sowie Sicherheits- und Fachbehörden (allgemein und im Krisenfall).
Anmerkung: Im Zuge der Bekanntmachung der Veranstaltung sollte diese von einer ergänzenden Risiko- bzw. Sicherheitskommunikation begleitet werden. Dazu gehören die Aufklärung des Besuchers über eventuelle Risiken, Hinweise zur An- und Abreise, Erste-Hilfe-Stationen, Hausordnung, Fluchtwege sowie allgemeine Informationen an Orientierungspunkten.
Der Einsatzstab setzt sich in der Regel aus verschiedenen Schlüsselpersonen zusammen, darunter:
VeranstalterIn oder VeranstaltungsvertreterIn
Einsatzleiter Sicherheitsdienst
Rettung Einsatzleiter
Einsatzleiter Feuerwehr
Einsatzleiter Polizei
Bürgermeister/VertreterIn der Bezirkshauptmannschaft
Durch regelmäßige Kommunikation und enge Zusammenarbeit sorgt der Einsatzstab dafür, dass die Sicherheitsmaßnahmen angemessen umgesetzt werden und im Falle von Sicherheitsvorfällen oder Krisensituationen schnell und angemessen reagiert werden kann.
Der Ordnungsdienst
Der Ordnungsdienst übernimmt die operative Umsetzung der Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen während der Veranstaltung und arbeitet eng mit den Rettungsdiensten sowie Einsatzkräften zusammen:
Kontrolle im Ein- und Auslassbereich/Durchführung von Taschenkontrollen
Sicherstellung der maximalen Besucherzahlen
Lenkung des Besucherstroms durch Leitung zu den Besucherblöcken
Einhaltung von Sicherheitsabständen und der genehmigten Anordnung von Besucherplätzen sowie Hausordnung
Erste Hilfe
Durchsetzung von Verboten (Rauchen, Feuer, Pyrotechnik)
Sicherung von Produktionsbereichen bei Events
Parkplatzmanagement
Durchführung einer geordneten Evakuierung und Öffnung der Notausgänge
Sicherheitsdurchsagen nach Abstimmung mit dem Veranstalter
Anmerkung: Im Falle von ernsthaften Störungen, bei denen unmittelbarer Zwang gegen Personen angewendet werden muss, ist ausschließlich die Polizei zuständig.
Besucherstrommanagement: Maßnahmen zur reibungslosen Ablaufsicherung
Das Besucherstrommanagement ist ein wichtiger Einflussfaktor für die Sicherheit bei Veranstaltungen. Es beinhaltet die Planung, Steuerung und Kontrolle des Besucherflusses und umfasst verschiedene Maßnahmen und Strategien, um den reibungslosen Ablauf des Eintritts, Aufenthalts und Ausgangs der BesucherInnen zu gewährleisten.
Einlasskontrolle
Überwachung und Steuerung des Zugangs der BesucherInnen zur Veranstaltung, um die Kapazitätsgrenzen zu wahren und eine Überfüllung zu vermeiden.
Dazu können Eintrittskontrollen, Ticketprüfungen, Sicherheitschecks und die Überwachung der Besucherströme gehören.
Wegeführung
Festlegung von klaren und gut sichtbaren Wegweisern, Beschilderungen und Markierungen, um den BesucherInnen zu helfen, sich innerhalb des Veranstaltungsgeländes zu orientieren.
Dazu gehört auch die Kennzeichnung von Ein- und Ausgängen, Notausgängen, Notfallrouten und Evakuierungswegen.
Besucherlenkung
Die gezielte Platzierung von Barrieren, Absperrungen, Leitsystemen und Sicherheitspersonal verhindert die Entstehung von Engpässen, Staus oder unerwünschten Ansammlungen.
Die Lenkung der BesucherInnen kann man auch aktiv durch Attraktionen (Begehrlichkeiten) steuern. BesucherInnen möchten zum Beispiel eine gute Sicht auf die Szenenfläche haben, vor Umwelteinflüssen geschützt sein oder den/die KünstlerIn möglichst nahe erleben. In Bereichen, wo dies nicht gegeben ist, halten sie sich auch nicht auf.
Kapazitätsmanagement
Überwachung der Besucherzahlen in Echtzeit, um sicherzustellen, dass die zulässige Kapazitätsgrenze der Veranstaltung nicht überschritten wird.
Hierbei können technische Hilfsmittel wie Zählsysteme, Kameras oder Einlasskontrollen zum Einsatz kommen.
Notfallplanung
Integration des Besucherstrommanagements in den Gesamt-Notfallplan der Veranstaltung.
Dies beinhaltet die Berücksichtigung von Evakuierungsmaßnahmen, Kommunikationswegen, Sammelpunkten und der Zusammenarbeit mit Rettungsdiensten.
Das Besucherstrommanagement ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheit bei Veranstaltungen, um die Zufriedenheit der BesucherInnen zu gewährleisten und potenzielle Risiken zu minimieren.
Infrastruktur: Gewährleistung einer sicheren Veranstaltungsumgebung
Im Rahmen des Sicherheitskonzeptes muss sichergestellt werden, dass Infrastruktur und bauliche Gegebenheiten eine sichere Durchführung der Veranstaltung ermöglichen.
Dies umfasst Wege, bauliche Anlagen, technische Einrichtungen sowie Räumlichkeiten:
Festlegung der Besucherkapazität: Die maximale Besucherzahl einer Veranstaltung wird entsprechend der Flächennutzung festgelegt. Dabei werden verschiedene Faktoren wie die Kapazität der Parkplätze, Bestuhlungspläne und andere räumliche Gegebenheiten berücksichtigt.
Wege und Flächen: Lage, Zustand und Kennzeichnung von Verkehrswegen (An- und Abreise), Fluchtwegen, Notausgängen, Flächen für Polizei, Feuerwehr, Rettung, Sanitätsdienst sowie die Kennzeichnung von Gefahrenstellen.
Verfügbarkeit und Eignung von Räumlichkeiten: Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Sanitärräume wie Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume, Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Stellplätze für Fahrzeuge.
Sicherheit der technischen Einrichtungen: Veranstaltungstechnik (Licht, Ton, Video, Energieversorgung), Catering, Sicherheitseinrichtungen, Sicherheitstechnik (Beleuchtung, Beschallung, Durchsage- und Alarmierungseinrichtungen), Brandschutztechnik (Feuerlöscher, Entrauchung, Sprinkler).
Bauliche Anlagenauf dem Veranstaltungsgelände: Konstruktion und Festigkeit der baulichen Anlagen, z.B. Veranstaltungsstätte, Betriebsstätten, fliegende temporäre Bauten wie Tribünen, Zelte, Fahrgeschäfte, Sonderbauten, Infrastruktur wie Zäune, Zu- & Abwasser.
Bauliche Einrichtungen außerhalb des Veranstaltungsgeländes: Konstruktion und Festigkeit der baulichen Einrichtungen, z.B. Straßensperren & Halteverbote, Orientierung, sonstige Aufbauten und Einrichtungen, Nutzung der öffentlichen Infrastruktur.
Absturzsicherung: Sicherung baulicher Einrichtungen gegen Absturz und herabfallende Gegenstände.
Barrierefreiheit: Barrierefreie Zugänge, Rampen, barrierefreie Toiletten, etc.
Abfallbewirtschaftung: Die Bereitstellung von ausreichenden Abfallbehältern, die regelmäßige Leerung und Reinigung der Behälter, die Trennung und Entsorgung von Abfall nach den geltenden Umweltstandards sowie die Sensibilisierung der BesucherInnen für die richtige Abfallentsorgung durch gezielte Kommunikation.
Häufige Planungsfehler, die Sie vermeiden sollten
Oft entstehen im Hinblick auf die Sicherheit bei Veranstaltungen bereits in der Planungsphase gravierende Fehler. Als Folge davon wird die Veranstaltung nicht genehmigt oder untersagt. Um schon im Vorfeld solche Mängel auszuschließen, sind nachfolgend einige der häufigsten Fehler und die daraus resultierenden Folgen aufgeführt:[1]
Personen-/Besucherströme werden falsch eingeschätzt: Zu langsame Fortbewegung, Kreislaufzusammenbrüche, Panikgefahr.
Personenströme sind falsch geplant oder verlaufen unvorhergesehen (infolge Nichtbeachtung von Absperrungen): Verletzungsgefahr, Überlastung von Einrichtungen und Bauteilen.
Verkehrs-/Fahrzeugströme falsch berechnet: Verkehrszusammenbruch, Rettungsfahrzeuge erreichen nicht ausreichend schnell ihr Ziel. Bei Rückstau auf Autobahnen und anderen Straßen für den schnellen Verkehr: Erhebliche Gefahr schwerer Verkehrsunfälle. Beeinträchtigung nicht veranstaltungsbezogenen Verkehrs.
Zu wenig Parkmöglichkeiten, fehlende oder mangelhafte Wegweisung bzw.Verkehrsleitsysteme: „Wildes Parken“, dadurch Zusammenbruch des Verkehrs, Disziplinlosigkeit, Ordnungsstruktur geht verloren. Bei Rückstau auf Autobahnen und anderen Straßen für den schnellen Verkehr: Erhebliche Gefahr schwerer Verkehrsunfälle, Beeinträchtigung nicht veranstaltungsbezogenen Verkehrs.
Separate Anfahrtswege für Rettungsmittel fehlen: Lange Anfahrtszeiten, Verletzungsgefahr bei Nutzung von Besucherwegen.
Sammelplätze und Ausweichräume fehlen: Ausreichend schnelles Räumen der Veranstaltung ist nicht möglich, Panikgefahr.
Zu geringer Kräfteansatz von Sicherheits- und Rettungskräften: Sicherheits- und Rettungskräfte sind gegebenenfalls nicht in der Lage auf eine Gefahrensituation angemessen zu reagieren.
Zu hohe Besucherzahlen: Alle vorgenannten Planungsfehler verstärkt man in ihrer Auswirkung!
Fehlende Rettungsinseln und Pufferzonen vor Bühnen: Den Rettungskräften fehlen Rückzugsmöglichkeiten zur Versorgung von Verletzen in größeren Menschenmassen.
Weitere Fehler und ihre Folgen:
Mangel an Getränken bei Open-Air-Veranstaltungen: Überlastung des Sanitätsdienstes durch Hitzekollaps bei BesucherInnen.
Kein Nutzungsverbot von Glas: Je nach Veranstaltung hohe Belastung des Sanitätsdienstes durch Schnittverletzungen. Gefahr für das Sicherheitspersonal und die Polizeikräfte.
Fehlende oder schlecht sichtbare Fluchtwegkennzeichnung: Überlastung einzelner Fluchtwege, ziellose Fluchtbewegungen von Personenströmen, Panikgefahr.
Zu geringe Löschwasservorhaltung: Schlechtere Interventionsmöglichkeiten für die Feuerwehr, größere Brandausbreitung.
Unterschätzen von Unwettergefahren: Massenanfall von Verletzten nach Blitzeinschlag, Panikgefahr.
Notstromversorgung fehlt: Verletzungsgefahr infolge Dunkelheit, Panikgefahr. Ausfall von akustischen und optischen Informations- und Leitsystemen.
Fehlende oder nicht einheitliche Lagekarten und Objektpläne für Rettungskräfte: Langsameres Auffinden von PatientInnen, Orientierungslosigkeit von Rettungskräften.
Kommunikationsstruktur fehlt, ist lückenhaft oder bricht während der Veranstaltung zusammen: Auf ein Schadensereignis ist kein einheitlich geordnetes und abgestimmtes Reagieren möglich, Panikgefahr.
Unzureichende Beschilderung: Ungeordneter Zustand und Ablauf der Veranstaltung, ggf. mit der Folge von weiteren Mängeln.
Rechtliche Aspekte: Empfehlungen für VeranstalterInnen
Die professionelle Durchführung von Veranstaltungen ist komplex und macht eine Reihe von Vorprüfungen im Rahmen des Veranstaltungsgesetzes erforderlich. Sämtliche Beteiligte sollten sich im Vorfeld der Veranstaltung Gedanken über mögliche Schadensfälle, Haftungsfragen und vor allem auch über die Gefahren- und Haftungsabwehr machen.
Grundsätzlich sind folgende Rechtsgebiete im Hinblick auf die Sicherheit bei Veranstaltungen relevant:
Privatrechtliche Bestimmungen: Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), einschlägige Haftpflichtgesetze, Sorgfaltspflichten, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen (veranstalterinterne Rechtsfragen wie z.B. Vereinsrecht, Veranstalter – Vertragspartner, zivilrechtliche Haftung gegenüber BesucherInnen)
Verwaltungs- und gerichtliches Strafrecht: Strafgesetzbuch und Nebengesetze, Verwaltungsstrafrecht
Generell werden VeranstalterInnen aus rechtlicher Sicht nachfolgende Punkte empfohlen:[2]
Veranstalterhaftpflichtversicherung
Der/Die VeranstalterIn trägt die Verantwortung für sämtliche Schäden, die BesucherInnen durch sein eigenes Verschulden oder das seiner MitarbeiterInnen oder Hilfskräfte entstehen. Wenn beispielsweise ein/e BesucherIn aufgrund eines unsachgemäß verlegten Kabels stürzt und sich schwer verletzt, können auf den/die VeranstalterIn Schadenersatzforderungen zukommen, die Behandlungskosten, entgangenen Verdienst und Schmerzensgeld umfassen.
Ohne Versicherungsschutz können die finanziellen Folgen weitreichend sein. Daher sollte jeder, der eine Veranstaltung organisiert, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen.
Im Versicherungsfall übernimmt der Versicherer in der Regel folgende Kosten:
Schadenersatzverpflichtungen des Veranstalters bei Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die daraus abgeleitet werden.
Kosten für die Feststellung und Abwehr unbegründeter Schadenersatzforderungen von Dritten.
Ergänzend zu einer Veranstalterhaftpflichtversicherung existieren unterschiedliche Versicherungslösungen für die Übernahme der Prozesskosten in einem Strafverfahren (Strafrechtschutzversicherung).
Hinweis: Wenn die Veranstaltung von einem Verein organisiert wird, ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung der Vereinsmitglieder erlischt, sobald die (ehrenamtliche) Vereinstätigkeit auf eine berufliche, betriebliche oder gewerbliche Tätigkeit ausgeweitet wird.
Prinzip der größten Vorsicht – Beiziehung von ExpertInnen
VeranstalterInnen sollten nach dem „Prinzip der größten Vorsicht“ alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um potenzielle Risiken und Gefahren im Vorfeld zu identifizieren und zu minimieren. Insbesondere die Beiziehung von ExpertInnen trägt dazu bei, das Sicherheitsniveau der Veranstaltung erheblich zu verbessern. SicherheitsberaterInnen, BrandschutzexpertInnen, MedizinerInnen und andere Fachleute können dann bei der Risikobewertung, Planung und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen unterstützen.
Fremdübliche Prüfung durch Veranstaltungsbehörde
Die fremdübliche Prüfung durch die Veranstaltungsbehörde bietet VeranstalterInnen Rechtssicherheit und Risikominimierung. Sie gewährleistet nicht nur die Einhaltung branchenüblicher Standards, sondern reduziert auch das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen. Gleichzeitig werden dann potenzielle Risiken und Schwachstellen identifiziert, um geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung und Vermeidung von Schäden zu ergreifen.
Professionelle Vorgangsweise im Schadensfall
Im Falle eines Schadensfalls bei einer Veranstaltung ist es wichtig, eine bestimmte Vorgehensweise zu befolgen, um die Interessen des Veranstalters zu schützen:
Möglichst objektive Dokumentation: Es ist ratsam, den Schaden möglichst objektiv durch Fotos, Videos oder schriftliche Aufzeichnungen zu dokumentieren. Bei schwerwiegenden Vorfällen sollte man auch eine Anzeige bei der Polizei in Betracht ziehen.
Namhaftmachung von Zeugen und Beweismitteln: Wenn es Zeugen gibt, die den Vorfall beobachtet haben, ist es wichtig, ihre Namen und Kontaktdaten festzuhalten. Ebenso sollte man alle relevanten Beweismittel, wie zum Beispiel beschädigte Gegenstände, aufbewahren.
Schadensminimierung: Es ist im Interesse des Veranstalters, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Dies kann bedeuten, dass sofortige Maßnahmen ergriffen werden, um weitere Schäden zu verhindern oder zu begrenzen.
Sofortige Schadensmeldung an den Versicherer: Grundsätzlich sollte man den Schaden dann innerhalb einer Wochenfrist dem Versicherer melden. Eine möglichst zeitnahe Kommunikation erleichtert dann den reibungslosen Ablauf des Schadensprozesses und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung der Ansprüche.
Beiziehung eines Rechtsanwalts über die Versicherung: Der Rechtsanwalt der Versicherung sollte also umgehend hinzugezogen werden. Die Kosten für den Rechtsbeistand trägt in der Regel die Versicherung.
Wahrnehmung von Rechtsmittelfristen: Es ist wichtig, eventuell bestehende Fristen für rechtliche Schritte einzuhalten. Der Rechtsanwalt kann dabei helfen, die erforderlichen Schritte rechtzeitig zu unternehmen.
Keine voreiligen Anerkenntniserklärungen abgeben: Es sollte keinesfalls voreilig eine Anerkenntniserklärung abgegeben werden, bevor alle Umstände und rechtlichen Aspekte des Schadensfalls geklärt sind. Andernfalls könnten unerwünschte Auswirkungen auf die Haftung und Schadensregulierung entstehen.
Zusätzliche Versicherungen für Veranstaltungen im Überblick
Sachversicherung: Je nach Veranstaltung kann es sinnvoll sein, zusätzlich Sachversicherungen abzuschließen, zum Beispiel Feuer- und Sturmversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Leitungswasserversicherung, Elektronikversicherung, Maschinenversicherung, Kühlgutversicherung.
Unfallversicherung für HelferInnen: Freizeitunfälle sind nicht gedeckt durch die gesetzliche Grundversorgung. Es ist daher empfehlenswert, eine Unfallversicherung für HelferInnen abzuschließen (ehrenamtliche MitarbeiterInnen, Funktionäre, Vereinsmitglieder wie z.B. Feuerwehr, Musikkapelle).
Ausfallversicherung: Diese Versicherung wird wirksam, wenn der/die VeranstalterIn aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses die Veranstaltung absagen oder abbrechen muss (Erkrankung des Künstlers, regionaler Stromausfall).
Wetterversicherung: Muss der/die VeranstalterIn wegen widriger Witterungsumstände die Veranstaltung absagen, abbrechen, unterbrechen, verlegen oder verschieben, ersetzt die Wetterversicherung den dadurch entstandenen Vermögensschaden.
Fazit: Sicherheit bei Veranstaltungen
Gelungene Veranstaltungen sind daher ein wesentlicher Bestandteil des kulturellen und wirtschaftlichen Lebens einer Stadt. Sie bieten Gelegenheit für Begegnungen, Unterhaltung und das Knüpfen neuer Kontakte.
Es liegt daher in der Verantwortung der VeranstalterInnen, wirksame Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, um das Risiko von Zwischenfällen zu minimieren und den Gästen ein sicheres und unvergessliches Erlebnis zu bieten.
[1] Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, Leitfaden „Sicherheit bei Großveranstaltungen,
[2] Matthias Kapferer RA, Zivil- und strafrechtliche Aspekte bei Veranstaltungen, Vortrag Wirtschaftskammer Tirol am 26.04.2023
Titelbild (c) Stadtmarketing Hall in Tirol
Michael Gsaller
Michael Gsaller ist seit 25 Jahren Geschäftsführer vom Stadtmarketing Hall in Tirol, seit vielen Jahren im Vorstand des Dachverbandes „Stadtmarketing Austria“ und seit Oktober 2024 dessen Präsident. Ein ausgewiesener Experte für belebte und attraktive Orte. Gsaller war Referent bei der zweiten Ausgabe der Südtiroler Akademie für Orts- und Stadtentwicklung.
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