Begegnungszone oder Fußgängerzone – was ist besser?

10.01.2024
Trends

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(c) AI gen./Gottfried Goiginger

Der motorisierte Kraftfahrzeugverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten die Gestaltung des öffentlichen Raumes entscheidend geprägt und vielerorts eine hohe Dominanz erhalten. Verkehrspolitische Konzepte wie Fußgängerzone und Begegnungszone sind effektive Instrumente zur Wiederbelebung und Attraktivierung des öffentlichen Raums.

Wir stellen einen Vergleich dieser beiden Ansätze an und zeigen Ihnen, worauf Sie im Zuge der Entscheidungsfindung achten sollten.

Ein kurzer Streifzug durch die Geschichte

Während die Fußgängerzone ein Konzept ist, das in Österreich seit Beginn der 60er Jahre Fuß gefasst hat, wurde die erste Begegnungszone erst im Jahr 2009 realisiert.

Die erste Fußgängerzone in Österreich entstand im Jahr 1961 in der Kramergasse in Klagenfurt. Kurz danach folgten auch die Wiener Gasse und der Alte Platz. Erst dreizehn Jahre später wurde auch die Kärntner Straße in Wien zur autofreien Zone erklärt.

Im Jahr 2009 wurde dann in Österreich das erste Shared Space-Projekt mit der Begegnungzone in Gleinstätten umgesetzt. Ein Jahr später entwickelte die Gemeinde Thalgau ein Koexistenzzonen-Projekt. 2011 richtete Graz eine Begegnungszone am Sonnenfelsplatz ein, in Wien begann man mit der Umgestaltung der Mariahilfer Straße.

Seither wurden infolge der rechtlichen Festlegung der Begegnungszone in der StVO im Jahr 2013 zahlreiche weitere Konzepte verwirklicht. So wurden etwa alleine im Jahr 2013 Begegnungszonen in Linz, Wels, St. Pölten, Mödling, Velden, Feldkirchen, Horn, Judenburg und Bludenz geschaffen.

Mittlerweile herrscht die Auffassung vor, dass abseits der belebten Fußgängerzonen in der Innenstadt, Begegnungszonen die optimale Lösung darstellen, um AnwohnerInnen die Zufahrt zu erleichtern. Im Vergleich zu reinen Fußgängerzonen bieten diese Zonen eine ausgewogene Mischung aus Verkehrsführung und Begegnungsmöglichkeiten, wodurch ein harmonisches Miteinander von FußgängerInnen und Fahrzeugen entsteht.

Klagenfurt Pressestelle
(c) Stadtkommunikation Klagenfurt am Wörthersee

Begriffliche Abgrenzung

Häufig werden für Konzepte zur Verkehrsberuhigung straßenverkehrsrechtliche Begriffe mit planerischen Begriffen vermischt. Grundsätzlich lassen sich vier straßenverkehrsrechtliche Begriffe bzw. Zonen definieren, die teilweise auch synonyme Bezeichnungen aus dem planerischen Bereich besitzen:

  • Fußgängerzonen fallen in den Bereich des ruhenden Verkehrs. FußgängerInnen ist die Nutzung der gesamten Straßenfläche erlaubt. Der Fahrzeugverkehr ist bis auf einige Ausnahmen ausgeschlossen.
  • Tempo 30 km/h Zonen sind verkehrsberuhigte Zonen mit einem Tempolimit von 30 km/h, die Priorität liegt daher auf dem Kfz-Verkehr. Anwendung findet sie insbesondere in Ortszentren, Wohngebieten und Schulen. Koexistenzzone und Mischzone sind synonyme Begriffe für die 30 km/h Zone.
  • Wohnstraßen sind ebenfalls dem ruhendem Verkehr zuzuordnen. Die Nutzung der Fahrbahn durch FußgängerInnen sowie die Zu- und Abfahrt mit Kraftfahrzeugen ist erlaubt, die Durchfahrt ist verboten.
  • Begegnungszonen sind verkehrsberuhigte Straßenräume mit einem Tempolimit von 20 km/h bzw. in Ausnahmefällen 30 km/h, die von allen VerkehrsteilnehmerInnen gleichwertig genutzt werden dürfen. Das Konzept eignet sich insbesondere für die Gestaltung von kurzen Straßenabschnitten, wie beispielsweise Plätze oder Knotenpunkte. Begegnungszonen zielen darauf ab, zum einen die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu fördern und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität zu steigern.
    Die Durchleitfunktion der Straße für den Kfz-Verkehr bleibt somit weitgehend erhalten. Gegenseitige Rücksichtnahme bildet die Basis der Begegnungszone, Schutzwege sind daher nicht vorgesehen. Die Begegnungszone wird von planerischer Seite auch als Shared Space oder Gemeinschaftsstraße bezeichnet.

Fußgängerzonen, Tempo-30-Zonen und Wohnstraßen priorisieren demnach jeweils eine bestimmte Gruppe von VerkehrsteilnehmerInnen. Im Unterschied dazu steht in der Begegnungszone die gleichwertige Nutzung des Straßenfläche im Mittelpunkt.

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Abbildung 2: Beispiel einer idealtypischen Begegnungszone mit Wasser- und Begrünungselementen. © Stadtmarketing Austria/AI generated

Definition und rechtliche Grundlagen

Die Einrichtung einer Fußgängerzone ist in § 76a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Die rechtliche Regelung der Begegnungszone in § 76c StVO wurde am 25. Februar 2013 im Rahmen der 25. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960 in Österreich eingeführt. Die Anbringung der Hinweiszeichen am Anfang und Ende der Fußgänger- bzw. Begegnungszone ist in § 53 Abs. 1 StVO geregelt.

1. Fußgängerzone

Die Behörde kann durch Verordnung „Straßenstellen oder Gebiete dauernd oder zeitweilig dem Fußgängerverkehr vorbehalten, wenn es die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, die Entflechtung des Verkehrs oder die Lage, Widmung oder Beschaffenheit eines Gebäudes oder Gebietes erfordert“.

FußgängerInnen sind jedoch bei Benützung der Fahrbahn angehalten, den erlaubten Fahrzeugverkehr nicht mutwillig zu behindern. In Fußgängerzonen ist somit grundsätzlich jeglicher Fahrzeugverkehr verboten, mit folgenden Ausnahmen:

  • Fahrzeuge des Straßendienstes und der Müllabfuhr, Schienenfahrzeuge, Omnibusse des Kraftfahrlinienverkehrs
  • Durchführung einer unaufschiebbaren Reparatur eines unvorhersehbar aufgetretenen Gebrechens an einem Fahrzeug
  • Polizei und Feuerwehr in Ausübung des Dienstes

Weiters können VerkehrsteilnehmerInnen mit einer Zusatztafel unter dem Fußgängerzonenzeichen ausgenommen werden. Dazu gehören Fahrzeuge zur Ladetätigkeit, Fahrräder, Taxis, Mietwagen, Gästewagen, Fiaker sowie HandelsvertreterInnen.

2. Begegnungszone

Grundsätzlich muss für jede Begegnungszone – auch wenn es sich nur um einen Probebetrieb handelt – eine Verordnung erteilt werden. Die Begegnungszone wird als Straße definiert „deren Fahrbahn für die gemeinsame Nutzung durch Fahrzeuge und FußgängerInnen bestimmt ist, und die als solche gekennzeichnet ist“. Die Durchfahrt des Kfz-Verkehrs ist daher in einer Begegnungszone möglich. Weiters gilt:

  • FußgängerInnen dürfen die gesamte Fahrbahn benützen, ohne die FahrzeuglenkerInnen dabei mutwillig zu behindern.
  • Die LenkerInnen von Fahrzeugen dürfen höchstens 20 km/h fahren und sind angehalten, FußgängerInnen weder zu gefährden noch zu behindern.
  • Eine Erhöhung des Tempolimits auf 30 km/h ist dann möglich, wenn es der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs dient und aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs keine Bedenken dagegen bestehen.
  • Das Parken von Kraftfahrzeugen ist nur an den dafür gekennzeichneten Stellen erlaubt.
  • Das Spielen von Kindern ist verboten.
  • Straßenabschnitte einer Gemeindestraße fallen nach § 94d Z 8c StVO in den Wirkungsbereich der Gemeinde.
  • Für Landesstraßen sind die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig.
  • Im Entscheidungsvorfeld sind eine Unfallanalyse sowie ein umfassendes verkehrstechnisches Gutachten erforderlich.

Die wesentlichen Unterschiede

Einen Überblick der zentralen Unterschiede zwischen Fußgänger- und Begegnungszone soll nachfolgende Tabelle geben:

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Tabelle 1: Begegnungszone versus Fußgängerzone. Adaptiert nach [1]

Der Trend zur Begegnungszone

Begegnungszonen sind ein starker verkehrspolitischer Trend. Hohes Verkehrsaufkommen, oft in Verbindung mit Durchzugs- und Ausweichverkehr, führen zu einem Verlust an Attraktivität und Lebensqualität im öffentlichen Raum. In vielen Gemeinden verlangt es daher nach dringenden Lösungen.

Mit der Verankerung der Begegnungszone in der StVO wurde eine Möglichkeit der Verkehrsberuhigung geschaffen, die insbesondere auch für ländliche Kommunen interessant ist. Begegnungszonen füllen die Lücke zwischen Fußgängerzone und Wohnstraße, und erhalten die Durchleitfunktion des Kfz-Verkehrs für Straßenabschnitte mit hoher Priorität für den Langsamverkehr.

Im Gegensatz zu reinen Fußgängerzonen bieten Begegnungszonen den optimalen Mix aus Verkehrsführung und Begegnungsmöglichkeiten. Der Trend geht daher ganz klar in Richtung Begegnungszone.

Typen von Begegnungszonen

Im Wesentlichen unterscheidet man drei verschiedene bauliche Typen von Begegnungszonen:[2]

  • Langgestreckte Straßen: Der häufigste Typ sind Straßen mit einem hohen FußgängerInnenaufkommen und einem zusätzlichen Bedarf an Querungsmöglichkeiten.
  • Plätze: Dieser Typ bezieht sich auf zentrale Plätze, die für stadtplanerische Überlegungen von Interesse sind. Begegnungszonen können dazu beitragen, die Zentrumsfunktion zu verbessern, insbesondere wenn eine klare Trennung der verschiedenen Verkehrsarten nicht möglich ist.
  • Straßen mit schmalem Querschnitt: Diese Art von Begegnungszone wird empfohlen, wenn die gesamte Breite des Straßenquerschnitts es nicht ermöglicht, ausreichend breite Flächen für alle VerkehrsteilnehmerInnen zur Verfügung zu stellen. Der Vorteil einer Begegnungszone liegt in diesem Kontext insbesondere in der rechtlichen Absicherung von FußgängerInnen.

Wie eine Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) bestätigt, wirken sich Begegnungszonen nachweislich positiv auf die Verkehrssicherheit aus, jedoch gibt es Unterschiede in Hinblick auf den baulichen Typ:

  1. Begegnungszonen auf Plätzen und Straßen mit schmalen Querschnitten zeigen einen überwiegend harmonischer Verkehrsfluss sowie eine effiziente Interaktion zwischen den VerkehrsteilnehmerInnen.
  2. In Begegnungszonen entlang langgestreckter Straßen gestaltet sich hingegen das Erreichen des angestrebten Geschwindigkeitsniveaus und eines optimalen Interaktionsverhaltens als deutlich herausfordernder.

Im letzteren Fall spielt die Gestaltung der Begegnungszone eine entscheidende Rolle, um das erwünschte Verhalten der VerkehrsteilnehmerInnen zu bewirken (z.B. durch gezielten Einsatz von Elementen zur Geschwindigkeitsbegrenzung, ausreichende Sichtverhältnisse, Vermeidung durchgängiger Parkstreifen).

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Abbildung 3: Schattenspendende Bäume, Sitzgelegenheiten und Wasserelemente sorgen für eine hohe Aufenthaltsqualität in Begegnungszonen. © Stadtmarketing Austria/AI generated

Kriterien funktionierender Begegnungszonen

Schilder alleine schaffen noch keine Begegnungszone, meist ist eine Neugestaltung des gesamten Straßenraums erforderlich. Die Wahl der Linienführung, Möblierung, Materialien, Sichtverhältnisse sowie Zonierung des Straßenraums sind hier entscheidende Faktoren.

Die Gestaltung der Flächen ist insbesondere charakterisiert durch:

  • Niveaugleiche Verkehrsflächen ohne Abgrenzungen
  • Verzicht auf Beschilderungen, Schutzwege, Trottoirs, etc.
  • Keine bzw. wenige Parkflächen
  • Bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion im Einfahrtsbereich
  • Bauliche Maßnahmen zur Förderung der Akzeptanz als Aufenthaltsfläche

Weiters ist die Information und Einbeziehung der AnwohnerInnen und BürgerInnen bei Planung und Entscheidungsprozessen wesentlich, um eine breitere Akzeptanz und Identifikation mit der Begegnungszone zu erreichen.

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Abbildung 4: Begegnungszone Ortszentrum Bischofshofen © DI Robert Krasser

Auch ist eine Begegnungszone nicht überall sinnvoll, gewisse Voraussetzungen sollten erfüllt sein:

  • Begegnungszonen eignen sich zur Belebung von Stadtzentren und Altstadtbereichen mit hohen Fußgängerfrequenzen.
  • Begegnungszonen funktionieren umso besser, je ausgeglichener das Verhältnis von FußgängerInnen zu Kraftfahrzeugen ist.
  • Eine Begegnungszone wird durch eine hohe Anzahl von Geschäften, Lokalen und anderen Attraktionen auf beiden Straßenseiten begünstigt.
  • Begegnungszonen sollen ein flächiges Überqueren der Fahrbahn bzw. eine Mitbenützung der Fahrbahn durch FußgängerInnen ermöglichen. Herkömmliche erhöhte Gehsteige und durchgehende Parkstreifen müssen daher bei der Umgestaltung zu einer Begegnungszone angepasst werden.
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Tabelle 2: RVS Einsatzkriterien für Begegnungszonen: Richtwerte für Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehrsaufkommen in Begegnungszonen. Adaptiert nach [2]

Was macht Begegnungszonen attraktiv?

Eine attraktive Begegnungszone zeichnet sich durch mehrere Elemente aus, die zu ihrer Akzeptanz und Beliebtheit bei den Menschen beitragen. Dazu gehören vor allem:

  • Begrünung: Pflanztröge, Grünflächen und Bäume sind ein wesentliches Element, um Atmosphäre zu schaffen und die Aufenthaltsqualität zu steigern.
  • Wasser: Trinkbrunnen, Cool Places und Wasser-Spielbereiche für Kinder erhöhen die Attraktivität der Begegnungszone.
  • Beschattung: Schattenspendende Elemente wie Bäume, Sonnensegel oder überdachte Bereiche schaffen einen komfortablen Raum, der den Aufenthalt für BesucherInnen vor allem im Sommer angenehmer macht.
  • Konsumfreie Zonen: Ansprechend gestaltete Sitzgelegenheiten, die idealerweise begrünt und beschattet sind, laden zum Ausruhen ohne Konsumzwang ein.
  • Radabstellplätze: Die Bereitstellung zentral erreichbarer Radparkplätze fördert klimafreundliches Verkehrsverhalten.
  • Spielelemente für Kinder: Aus stadtplanerischer Perspektive braucht es etwa alle 500 Meter einen Spielplatz, um innerstädtische Wohngebiete für Familien attraktiv zu machen. Begegnungszonen können hier eine unterstützende Rolle spielen, indem sie als zusätzliches Angebot dienen und Spielelemente wie Sandkästen oder Spielwürfel in einem sicheren Spielbereich für Kinder integrieren.
  • Sicherheit und Sauberkeit: Eine sichere Umgebung, angemessene Beleuchtung und regelmäßige Wartung tragen zur Wohlfühlatmosphäre und Akzeptanz der Begegnungszone bei.

Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag „Was können Begegnungszonen“.

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Abbildung 5: Das Wasserelement in der Begegnungszone am Hauptplatz Tulln erfreut sich vor allem bei jungen BesucherInnen großer Beliebtheit © Stadtgemeinde Tulln

Best Practice-Beispiele

1. Lustenau – Zentrumsentwicklung

Im Rahmen einer umfassenden Neugestaltung des Stadtzentrums hat die Marktgemeinde Lustenau begonnen, stark frequentierte Straßenräume schrittweise in einladende Begegnungszonen umzuwandeln. Die erste dieser Zonen entstand im Zuge des Ausbaus der Volksschule Rheindorf.

Es wurde ein beigefarbener Asphaltbelag als niveaugleiche Gestaltung über die Fahrbahn gezogen und der Straßenraum mit Sitzwürfeln (mit leichter „Pollerfunktion“) und einer Sitzbank möbliert, um den Vorplatzbereich vom Fahrbereich abzutrennen.

Herausragende Gestaltungselemente sind die markanten seitlichen Verengungen zu Beginn und Ende der Begegnungszone: 4 Meter hohe Stelen auf 1,5 Meter breiten Betonblöcken dienen als einladender Eingangsbereich und zugleich als Mittel zur Geschwindigkeitsdrosselung.

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Eine weitere Begegnungszone wurde erfolgreich im Umfeld der Volksschule Kirchdorf umgesetzt, wo zuvor drei Viertel des Straßenraums von Autos beansprucht wurden. Nach der Umgestaltung präsentiert sich die Zone nun mit großzügigen Gehsteigen, Fahrradwegen und begrünten Inseln. Besondere Aufmerksamkeit wurde der Fahrradeinfahrt aus dem Kreisverkehr gewidmet, die nun sicherer gestaltet ist und eine getrennte Führung für RadfahrerInnen bietet.

Im Jahr 2023 folgte die Erweiterung der Tempo-20-Begegnungszone im Umfeld des EUROSPAR-Marktes „rheincenter“, die sich bis zur Mittelschule Kirchdorf erstreckt.

Diese Maßnahme, im Rahmen der Sanierungsarbeiten des Marktes umgesetzt, schafft eine wichtige Verkehrsberuhigung an diesem stark frequentierten Ort. Die Zone bietet nicht nur überdachte Fahrradabstellplätze, sondern auch eine Tiefgarage sowie Außenparkplätze mit E-Tankstellen für umweltfreundliche Mobilität.

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Abbildung 6: Begegnungszone vor dem EUROSPAR Markt „rheincenter“ © Spar

2. Kufstein – Durchgehende Begegnungszone

Kufstein gehört zu den Pionieren auf dem Gebiet der Begegnungszonen. Bereits im Jahr 2012 wurden zwei Plätze im Zentrum von Kufstein umgestaltet. Seither entstanden in sieben weiteren Bereichen der Stadt Begegnungszonen. Allerdings gab es bisher ein Teilstück, das die kontinuierliche Verbindung der Zonen verhinderte: die Innbrücke, welche den Bahnhof mit der Altstadt verbindet.

Dieser Bereich soll nun ebenfalls in eine Begegnungszone umgewandelt werden. Durch diese Maßnahme wird eine nahtlose Verbindung zwischen den bereits bestehenden Begegnungszonen hergestellt und der viel kritisierte Fleckerlteppich unterschiedlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgehoben.

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Abbildung 7: Innbrücke Kufstein, Bild von Ralf Pilz auf Pixabay

3. Klagenfurt – Erhöhung der Flanierqualität

Der Neue Platz in Klagenfurt am Wörthersee erfuhr eine umfassende Neugestaltung, die darauf abzielte, den Raum für FußgängerInnen zu erweitern und seine Anziehungskraft zu steigern. Insgesamt haben die umgesetzten Maßnahmen die Attraktivität für FußgängerInnen den Platz zu queren stark verbessert und die Flanierqualität erhöht.

  • Die Begegnungszone, die den Platz in einer U-Form umschließt, wurde geschaffen, indem der befahrbare Bereich optisch verengt wurde.
  • Durch die Angleichung der Bodenbeläge konnten vor allem die Querungsmöglichkeiten für FußgängerInnen an der Südseite verbessert werden.
  • An der Nordseite wurde der PKW-Verkehr untersagt, während Busse weiterhin die Begegnungszone befahren dürfen.
  • Als Abgrenzung zum Platz wurden Poller installiert, die unerwünschtes Parken auf den Gehbereichen unterbinden.

Die Sichtbarkeit der Begegnungszone wurde durch die rote Färbung des Asphalts und ein diagonales Pflastermuster verstärkt. Mit der gezielten Verlegung der Pflastersteine im 45-Grad-Winkel konnte gleichzeitig eine Lärmminderung erreicht werden. Zusätzlich wurden die Ladezonen entsprechend angepasst, um die Zufahrt zu den Geschäften zu ermöglichen und gleichzeitig eine beruhigte Verkehrssituation auf dem Platz zu gewährleisten.

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Tipp: Einen sehr informativen Überblick samt ausführlicher Dokumentation über bereits umgesetzte und verordnete Begegnungszonen in Österreich finden Sie auf der Website Begegnungszonen in Österreich.

Fazit: Begegnungszone versus Fußgängerzone

Begegnungszonen liegen voll im Trend. Im Vergleich zu Fußgängerzonen eröffnen sie die Möglichkeit zur gleichwertigen Nutzung des öffentlichen Raumes durch alle VerkehrsteilnehmerInnen. Das hat nicht nur positive Auswirkungen auf Lebensqualität, Fußgängerfrequenz und Umsatz der Geschäfte, auch die Unfallgefahr ist deutlich reduziert.

Im Vorfeld einer Entscheidung ist allerdings zu prüfen, ob entsprechende Voraussetzungen für eine Begegnungszone gegeben sind. Denn nicht in allen Fällen ist eine Begegnungszone sinnvoll und einer Fußgängerzone vorzuziehen.

Titelbild: Stadtmarketing Austria

[1] Amt der Tiroler Landesregierung, (2016). Begegnungszonen: Kriterien – Gestaltung – BürgerInnenbeteiligung. Tirol.gv.at. Abgerufen 4. Januar 2024, von PDF

[2] Fsv.at (2016). RVS Arbeitspapier Nr. 27 – Einsatzkriterien für Begegnungszonen. Abgerufen 4. Januar 2024, von http://www.fsv.at/shop/produktdetail.aspx?IDProdukt=aa9b8e1e-a039-4d5b-b364-df68357cbb5c

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Inga Horny

Präsidentin Dachverband Stadtmarketing Austria | Geschäftsführerin Klagenfurt Marketing GmbH

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