Begegnungszone oder Fußgängerzone – was ist besser?

12.09.2017
Trends

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Der motorisierte Kraftfahrzeugverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten die Gestaltung des öffentlichen Raumes entscheidend geprägt und vielerorts eine hohe Dominanz erhalten. Verkehrspolitische Konzepte wie Fußgängerzone und Begegnungszone sind effektive Instrumente zur Wiederbelebung und Attraktivierung des öffentlichen Raums. Wir stellen einen Vergleich dieser beiden Ansätze an und zeigen Ihnen, worauf Sie im Zuge der Entscheidungsfindung achten sollten.

 

Ein kurzer Streifzug durch die Geschichte

Während die Fußgängerzone ein Konzept ist, das in Österreich seit Beginn der 60er Jahre Fuß gefasst hat, wurde die erste Begegnungszone erst im Jahr 2009 realisiert.

Die erste Fußgängerzone in Österreich entstand im Jahr 1961 in der Kramergasse in Klagenfurt. Kurz danach folgten auch die Wiener Gasse und der Alte Platz. Erst dreizehn Jahre später wurde auch die Kärntner Straße in Wien zur autofreien Zone erklärt.

Im Jahr 2009 wurde dann in Österreich das erste Shared Space Projekt mit der Begegnungzone in Gleinstätten umgesetzt. Ein Jahr später entwickelte die Gemeinde Thalgau ein Koexistenzzonen-Projekt, 2011 richtete Graz eine Begegnungszone am Sonnenfelsplatz ein, in Wien begann man mit der Umgestaltung der Mariahilfer Straße.

Seither wurden infolge der rechtlichen Festlegung der Begegnungszone in der StVO im Jahr 2013 zahlreiche weitere Konzepte verwirklicht. So wurden etwa alleine im Jahr 2013 Begegnungszonen in Linz, Wels, St. Pölten, Mödling, Velden, Feldkirchen, Horn, Judenburg und Bludenz geschaffen.

 

Begriffliche Abgrenzung

Häufig werden für Konzepte zur Verkehrsberuhigung straßenverkehrsrechtliche Begriffe mit planerischen Begriffen vermischt. Grundsätzlich lassen sich vier straßenverkehrsrechtliche Begriffe bzw. Zonen definieren, die teilweise auch synonyme Bezeichnungen aus dem planerischen Bereich besitzen:

  • Fußgängerzonen fallen in den Bereich des ruhenden Verkehrs. FußgängerInnen ist die Nutzung der gesamten Straßenfläche erlaubt. Der Fahrzeugverkehr ist bis auf einige Ausnahmen ausgeschlossen.
  • Tempo 30 km/h Zonen sind verkehrsberuhigte Zonen mit einem Tempolimit von 30 km/h, die Priorität liegt daher auf dem Kfz-Verkehr. Anwendung findet sie insbesondere in Ortszentren, Wohngebieten und Schulen. Koexistenzzone und Mischzone sind synonyme Begriffe für die 30 km/h Zone.
  • Wohnstraßen sind ebenfalls dem ruhendem Verkehr zuzuordnen. Die Nutzung der Fahrbahn durch FußgängerInnen sowie die Zu- und Abfahrt mit Kraftfahrzeugen ist erlaubt, die Durchfahrt ist verboten.
  • Begegnungszonen sind verkehrsberuhigte Straßenräume mit einem Tempolimit von 20 km/h bzw. in Ausnahmefällen 30 km/h, die von allen VerkehrsteilnehmerInnen gleichwertig genutzt werden dürfen. Das Konzept eignet sich insbesondere für die Gestaltung von kurzen Straßenabschnitten, wie beispielsweise Plätze oder Knotenpunkte. Begegnungszonen zielen darauf ab, zum einen die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu fördern und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität zu steigern. Die Durchleitfunktion der Straße für den Kfz-Verkehr bleibt somit weitgehend erhalten. Gegenseitige Rücksichtnahme bildet die Basis der Begegnungszone, Schutzwege sind daher nicht vorgesehen. Die Begegnungszone wird von planerischer Seite auch als Shared Space oder Gemeinschaftsstraße bezeichnet.

Fußgängerzonen, Tempo-30-Zonen und Wohnstraßen priorisieren demnach jeweils eine bestimmte Gruppe von VerkehrsteilnehmerInnen. Im Unterschied dazu steht in der Begegnungszone die gleichwertige Nutzung des Straßenfläche im Mittelpunkt.

 

Definition und rechtliche Grundlagen

Die Einrichtung einer Fußgängerzone ist in § 76a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Die rechtliche Regelung der Begegnungszone in § 76c StVO wurde am 25. Februar 2013 im Rahmen der 25. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960 in Österreich eingeführt. Die Anbringung der Hinweiszeichen am Anfang und Ende der Fußgänger- bzw. Begegnungszone ist  in § 53 Abs. 1 StVO geregelt.

 

1. Fußgängerzone

Die Behörde kann durch Verordnung „Straßenstellen oder Gebiete dauernd oder zeitweilig dem Fußgängerverkehr vorbehalten, wenn es die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, die Entflechtung des Verkehrs oder die Lage, Widmung oder Beschaffenheit eines Gebäudes oder Gebietes erfordert“. FußgängerInnen sind jedoch bei Benützung der Fahrbahn angehalten, den erlaubten Fahrzeugverkehr nicht mutwillig zu behindern. In Fußgängerzonen ist somit grundsätzlich jeglicher Fahrzeugverkehr verboten, mit folgenden Ausnahmen:

  • Fahrzeuge des Straßendienstes und der Müllabfuhr, Schienenfahrzeuge, Omnibusse des Kraftfahrlinienverkehrs
  • Durchführung einer unaufschiebbaren Reparatur eines unvorhersehbar aufgetretenen Gebrechens an einem Fahrzeug
  • Polizei und Feuerwehr in Ausübung des Dienstes

Weiters können VerkehrsteilnehmerInnen mit einer Zusatztafel unter dem Fußgängerzonenzeichen ausgenommen werden. Dazu gehören Fahrzeuge zur Ladetätigkeit, Fahrräder, Taxis, Mietwagen, Gästewagen, Fiaker sowie HandelsvertreterInnen.

 

2. Begegnungszone

Grundsätzlich muss für jede Begegnungszone – auch wenn es sich nur um einen Probebetrieb handelt – eine Verordnung erteilt werden. Die Begegnungszone wird als Straße definiert „deren Fahrbahn für die gemeinsame Nutzung durch Fahrzeuge und FußgängerInnen bestimmt ist, und die als solche gekennzeichnet ist“. Die Durchfahrt des Kfz-Verkehrs ist daher in einer Begegnungszone möglich. Weiters gilt:

  • FußgängerInnen dürfen die gesamte Fahrbahn benützen, ohne die FahrzeuglenkerInnen dabei mutwillig zu behindern.
  • Die LenkerInnen von Fahrzeugen dürfen höchstens 20 km/h fahren und sind angehalten, FußgängerInnen weder zu gefährden noch zu behindern.
  • Eine Erhöhung des Tempolimits auf 30 km/h ist dann möglich, wenn es der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs dient und aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs keine Bedenken dagegen bestehen.
  • Das Parken von Kraftfahrzeugen ist nur an den dafür gekennzeichneten Stellen erlaubt.
  • Das Spielen von Kindern ist verboten.
  • Straßenabschnitte einer Gemeindestraße fallen nach § 94d Z 8c StVO in den Wirkungsbereich der Gemeinde.
  • Für Landesstraßen sind die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig.
  • Im Entscheidungsvorfeld sind eine Unfallanalyse sowie ein umfassendes verkehrstechnisches Gutachten erforderlich.

 

Die wesentlichen Unterschiede

Einen Überblick der zentralen Unterschiede zwischen Fußgänger- und Begegnungszone soll nachfolgende Tabelle geben:

 

Die Unterschiede zwischen Fußgängerzone und Begegnungszone
Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung, Begegnungszonen: Kriterien – Gestaltung – BürgerInnenbeteiligung, 2016

 

 

Der Trend zur Begegnungszone

Begegnungszonen sind der neueste verkehrspolitische Trend. Hohes Verkehrsaufkommen, oft in Verbindung mit Durchzugs- und Ausweichverkehr, führen zu einem Verlust an Attraktivität und Lebensqualität im öffentlichen Raum. In vielen Gemeinden verlangt es daher nach dringenden Lösungen.

Mit der Verankerung der Begegnungszone in der StVO wurde eine neue Möglichkeit der Verkehrsberuhigung geschaffen, die insbesondere auch für ländliche Kommunen interessant ist. Begegnungszonen füllen die Lücke zwischen Fußgängerzone und Wohnstraße, und erhalten die Durchleitfunktion des Kfz-Verkehrs für Straßenabschnitte mit hoher Priorität für den Langsamverkehr.

Schilder alleine schaffen jedoch noch keine Begegnungszone, meist ist eine Neugestaltung des gesamten Straßenraums erforderlich. Auch ist eine Begegnungszone nicht überall sinnvoll, gewisse Voraussetzungen sollten erfüllt sein:

  • Begegnungszonen eignen sich zur Belebung von Stadtzentren und Altstadtbereichen mit hohen Fußgängerfrequenzen.
  • Begegnungszonen funktionieren umso besser, je ausgeglichener das Verhältnis von FußgängerInnen zu Kraftfahrzeugen ist.
  • Eine Begegnungszone wird durch eine hohe Anzahl von Geschäften, Lokalen und anderen Attraktionen auf beiden Straßenseiten begünstigt.
  • Begegnungszonen sollen ein flächiges Überqueren der Fahrbahn bzw. eine Mitbenützung der Fahrbahn durch FußgängerInnen ermöglichen. Herkömmliche erhöhte Gehsteige und durchgehende Parkstreifen müssen daher bei der Umgestaltung zu einer Begegnungszone angepasst werden.

 

Eine Begegnungszone ist nicht immer sinnvoll. Nachfolgende Kriterien sollten erfüllt sein.
Quelle: RVS Einsatzkriterien für Begegnungszonen, Arbeitspapier Nr. 27 (2016)

 

 

Best Practice Beispiele

1. Bischofshofen – Neubelebung des Ortszentrums

Wo früher der Durchzugsverkehr rollte, herrscht jetzt buntes Treiben. Das Zentrum ist klar definiert, die Gehsteige sind in Fahrbahn-Ebene ausgeführt und gepflastert und die Parkplätze markiert. Beidseits der Straßen finden sich durchgängig Geschäfte, sodass Fußgänger diese laufend queren. Ein im Ort gelegenes Einkaufszentrum erhöht zusätzlich die Attraktivität und Fußgängerfrequenz. Durch die Umfahrung, dem Ausbau des Bahnhofes und einer flächendeckenden Geschwindigkeitsbegrenzung konnte der Durchzugsverkehr bereits vor Umsetzung der Begegnungszone stark reduziert werden. Seit 2015 ist die Begegnungszone offiziell eröffnet und ein nicht mehr wegzudenkender Bestandteil von Bischofshofen.

 

Die Begegnungszone in Bischofshofen hat das Ortszentrum neu belebt.
Begegnungszone Bischofshofen: Das Ortszentrum von Bischofshofen | Foto: DI Robert Krasser

 

2. Hallein – Weiträumige Platzgestaltung

In der Innenstadt von Hallein wurde im Zuge der Umgestaltung der Altstadt eine Begegnungszone im Bereich Kornsteinplatz-Ruprechtgasse-Robertplatz eingerichtet. Die niveaugleiche Pflasterung wurde mittels gold-grün-brauner, etwa 20 cm hohen Natursteinen auf rund 13.000 m² realisiert und soll damit ein harmonisches Bild mit den umgebenden Fassaden ergeben. Darüber hinaus wurden Bäume gepflanzt und auch die Straßen- bzw. Platzbeleuchtung in Abstimmung mit der Ortsbildschutzkommission für das Projekt erneuert.

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3. Ried im Innkreis – Aufwertung bei gleichbleibender Verkehrsfrequenz

Aus Anlass der Errichtung eines innerstädtischen Einkaufszentrums (SES Weberzeile) entschloss sich die Stadt Ried, den Bereich zwischen dem neuen SES und der inneren Altstadtzone als Begegnungszone neu zu gestalten. Ziel war es, eine möglichst attraktive Verbindung zwischen SES und Innenstadt vor allem für Fußgänger und Radfahrer zu schaffen. In die Begegnungszone konnten Teile der bereits verkehrsberuhigten historischen Altstadt integriert werden. Durch das Projekt der flächenmäßig größten Begegnungszone Österreichs konnte gezeigt werden, dass eine deutliche Aufwertung des Raumes als Lebens- und Aufenthaltsraum bei nahezu gleichbleibender Verkehrsfrequenz gelingen kann.

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4. Zentralplatz in Biel – Höhere Sicherheit

Wie zusätzlich zu einer erhöhten Lebensqualität eine Begegnungszone zur Sicherheit beitragen kann, veranschaulicht die Begegnungszone in Biel.Trotz verkehrsberuhigender Maßnahmen wie Bodenwellen oder Verkehrsinseln war die Anzahl an Verkehrstoten bei den FußgängerInnen am Zentralplatz in Biel (CH) sehr hoch. Man suchte daher nach alternativen Straßenraumgestaltungsmodellen, die zu einer Reduktion der Geschwindigkeit führen sollte und entschied sich für eine Begegnungszone. Seit der Umgestaltung sind die Verkehrsunfälle um 20 Prozent gesunken, die Anzahl der Verletzten reduzierte sich um sogar 30 Prozent.

 

Begegnungszone in Biel verringert Unfallaufkommen um 20 Prozent
Quelle: bad architects group (2012): SHARED-SPACE-KONZEPTE in Österreich, der Schweiz und Deutschland, herausgegeben vom Salzburger Institut für Raumordnung & Wohnen (SIR)

 

5. Gleinstätten – Höherer Umsatz

Ein Beispiel für positive Effekte auf den Umsatz von Geschäften ist die Begegnungszone Gleinstätten. Im Schulbereich von Gleinstätten ist das Kfz-Verkehrsaufkommen zwar nahezu gleich geblieben, die Fußgängerfrequenz hingegen stark angestiegen. Vor dem Umbau war die überwiegende Mehrheit jener SchülerInnen, die vom Busbahnhof kamen, im Straßenraum nicht präsent. Die Begegnungszone ermöglicht das flächige Queren, was wiederum eine Frequenzverbesserung für die Geschäfte darstellt. Die Kaufleute an den gemeinschaftlich genutzten Straßenräumen berichten generell von einem Anstieg des Umsatzes durch die Erhöhung der Fußgängerfrequenz.

 

Die Fußgängerfrequenz wurde durch eine Begegnungszone in Gramstätten massiv erhöht.
Quelle: bad architects group (2012): SHARED-SPACE-KONZEPTE in Österreich, der Schweiz und Deutschland, herausgegeben vom Salzburger Institut für Raumordnung & Wohnen (SIR)

 

Tipp: Einen sehr informativen Überblick samt ausführlicher Dokumentation über bereits umgesetzte und verordnete Begegnungszonen in Österreich finden Sie auf der Website Begegnungszonen in Österreich.

 

Fazit: Begegnungszone versus Fußgängerzone

Begegenungszonen liegen voll im Trend. Im Vergleich zu Fußgängerzonen eröffnen sie die Möglichkeit zur gleichwertigen Nutzung des öffentlichen Raumes durch alle VerkehrsteilnehmerInnen. Das hat nicht nur positive Auswirkungen auf Lebensqualität, Fußgängerfrequenz und Umsatz der Geschäfte, auch die Unfallgefahr ist deutlich reduziert.

Im Vorfeld einer Entscheidung ist allerdings zu prüfen, ob entsprechende Voraussetzungen für eine Begegnungszone gegeben sind. Denn nicht in allen Fällen ist eine Begegnungszone sinnvoll und einer Fußgängerzone vorzuziehen.

 

Titelbild: © Begegnungszonen in Österreich, Begegnungszone Bregenz

 

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Inga Horny

Präsidentin Dachverband Stadtmarketing Austria | Geschäftsführerin Klagenfurt Marketing GmbH

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