So planen und gestalten Sie einen zeitgemäßen Spielplatz

02.01.2018
Architektur, Gesellschaft

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Ein Spielplatz geht heutzutage über Sandkiste und Schaukel weit hinaus. In einem Überblick zeigen wir Ihnen die wichtigsten Planungsschritte, die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Qualitätsstandards für die Gestaltung eines zeitgemäßen Spiel- und Bewegungsraumes.

 

Welche Schritte umfasst die Planung und Gestaltung eines Spielplatzes?

Die Planung und Errichtung eines Spielplatzes umfasst eine Reihe von Arbeitsschritten, die bereits mit Vorbereitungsarbeiten beginnt und auch Aspekte der Beteiligung beinhalten sollte.

1. Partizipation als wichtiges Element des Planungsprozesses

Spielplätze werden umso besser angenommen, je mehr Kinder und Jugendliche sowie Eltern in die Planung einbezogen werden. Oftmals entstehen kreative Lösungsmodelle, an die Planer nie gedacht hätten. Ebenso haben Geldgeber die Gewissheit, dass die Gestaltung des Geländes den Bedürfnissen eines großen Teils der Bevölkerung entspricht. Fehlplanungen werden dadurch vermieden.

Bludenzer Spiel- und Freiraumkonzept - Kinderpartizipation
Quelle: Bludenzer Spiel- und Freiraumkonzept, Kinderpartizipation

 

Welche Partizipationsformen sinnvoll sind, orientiert sich an den lokalen Gegebenheiten und an den unterschiedlichen Bedürfnissen vor Ort. Grundsätzlich empfiehlt es sich, ExpertInnen zu engagieren, die den Partizipationsprozess mit methodischen, sozialen und pädagogischen Kompetenzen begleiten.

So bieten etwa mittlerweile viele Planungsbüros Partizipationsworkshops an. Sie beschäftigen ModeratorInnen und PlanerInnen, die gewohnt sind, gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten. Ebenso können Vereine und PädagogInnen aus den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, die in der Gemeinde bereits aktiv sind, ihre Erfahrung einbringen und den Partizipationsprozess begleiten.

 

Was Du mir sagst, behalte ich einen Tag. Was Du mir zeigst, behalte ich eine Woche. Was Du mich mitgestalten lässt, behalte ich ein ganzes Leben.

Laotse

 

2. Die einzelnen Schritte des Planungsprozesses

Nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über sämtliche Arbeitsschritte, die bei der Errichtung bzw. Neuadaption eines Spielplatzes zu beachten sind.

 Tabelle Spielplatz Planungsschritte

Welche gesetzlichen Grundlagen und Normen sind relevant?

In Österreich gibt es kein allgemeingültiges Kinderspielplatzgesetz. Gesetzliche Bestimmungen zum Thema Spielplatz und Spielgerät sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die entsprechenden Regelungen sind in Landesgesetzblättern, ergänzenden Verordnungen und Bauordnungen der einzelnen Bundesländer (Statutarstädte) enthalten.

Soweit es landesrechtliche Vorschriften für öffentliche Spielplätze gibt, regeln deren Bestimmungen die Verpflichtungen des Spielplatzhalters und Spielplatzbetreibers. Detaillierte Anforderungen und Anleitungen zur Spielplatz– und Spielgerätethematik sind in verschiedenen Normen enthalten. In Hinblick auf Haftungsfragen sind sowohl Normen als auch die Regelungen der Verkehrssicherheitsplicht relevant:

  • ÖNORM B 2607: Planungsrichtlinien für Spielplätze (Lage, Größenbemessung, Förderung des Naturerlebens, Barrierefreiheit, Bepflanzung, Wege, Sonnenschutz, Umgang mit Wasser; Gestaltungshinweise für einzelne Spielbereiche; Flächenbedarf und Einzugsbereich für Spielplätze).
  • ÖNORM EN 1176, 1-7 und 10-11: Allgemeine, sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Spielgeräte, Spielplatzböden, besondere Prüfverfahren für Schaukeln, Rutschen, Seilbahnen, Wippgeräte etc.; Anleitungen für Installation, Wartung, Betrieb und Prüfung von Spielgeräten.
  • DIN EN 14960: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für aufblasbare Spielgeräte.
  • ÖNORM EN 1177: Stoßdämpfende Spielplatzböden, Bestimmung der kritischen Fallhöhe (Fallschutz), sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren.
  • ÖNORM S 4720: Spielgeräte im Wasserbereich von Badeanlagen.
  • DIN 18034: Anforderungen und Hinweise für die Flächensicherung, die Planung und den Betrieb von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen.
  • DIN EN 14974: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Anlagen für BenutzerInnen von Rollsportgeräten (z. B. Skateanlagen).
  • DIN EN 15312: Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb von frei zugänglichen Multisportgeräten.
  • § 1319 ABGB: Verkehrssicherungspflicht betreffend die Errichtung (sachgemäße Aufstellung und Anordnung der Geräte inkl. Fallschutz), den Betrieb (Inspektion und Instandhaltung) sowie die Abschirmung nach außen (z.B. Straße).
  • DIN 79000: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich.

Achtung: Die Normen gelten auch für Geräte und Einrichtungen, die als „Spielgeräte“ aufgestellt werden, obwohl sie ursprünglich nicht als solche hergestellt wurden (z.B.: Kunstwerk, Lokomotive, etc.).

 

Welche Qualitätskriterien sollte der Spielplatz erfüllen?

Die gesellschaftlichen Bedürfnisse haben sich verändert und damit auch die Anforderungen an Spielplätze. Während sie früher hauptsächlich für Kinder vorgesehen waren, wandeln sich heute Spielplätze zunehmend zum durchdachten Spiel- und Bewegungsraum, in dem auch verstärkt Jugendliche und Erwachsene miteinbezogen werden. Die genannten Normen tragen den Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung und definieren verschiedene Qualitätskriterien für zeitgemäße Spielplätze.

1. Naturnahe Gestaltung des Spielgeländes

Je vielfältiger und naturnaher ein Spielraum angelegt ist, desto reichhaltiger sind auch die Erfahrungen, die Kinder dort sammeln können. Kinder haben erweiterte Möglichkeiten, ihren Bewegungsdrang auszuleben, mit Naturmaterialien zu experimentieren und Tiere und Pflanzen zu beobachten. Hier einige Gestaltungsbeispiele:

  • Geländemodellierungen in Form von Hügeln, Mulden, Gruben, Nischen, Höhlen, Trockensteinmauern, betretbare Blumenwiesen, etc.
  • Bepflanzungen, die standortgerecht, ungiftig, widerstandsfähig sowie möglichst heimisch und eventuell sogar essbar sind, beispielsweise Labyrinthe aus Beerensträuchern.
  • Einsatz von natürlichen Baumaterialien, die möglichst wenig be- und verarbeitet sind, wie etwa Holz, Stein, Erde oder Pflanzen (z.B. großzügig angelegte Sandkiste mit einer Abgrenzung aus Baumstämmen oder Steinen).
  • Bereitstellung von natürlichem Spielmaterial wie Erde, Sand, Kies, Steine, Baumscheiben, Holzklötze und -balken, Schwemmholz, Äste, Tannenzapfen, etc.
  • Wasser (Brunnen oder Wasserpumpen in Trinkwasserqualität) in Verbindung mit Sand, Schotter oder Erde macht Kindern unglaublich viel Spaß. Wasser sollte daher einen entsprechenden Raum am Spielplatz erhalten.

Darüber hinaus können durch geschickte Planung gefährliche Konstruktionen vermieden werden. So kann z. B. eine in den Hang gebaute Rutsche sehr hoch sein, da die Fallhöhe beim Sturz aus der Rutsche gering ist.

Sichere Spielgeräte auf dem Spielplatz mit naturnaher Gestaltung
Quelle: Broschüre „Spielen? – Aber sicher!“, NÖ Familienland GmbH

 

2. Altersgerechte Spielplatzgestaltung

Der klassische Spielplatz umfasst einen Sandkasten, eine Rutsche und eine Schaukel. Diese Art Spielplatz ist allerdings in erster Linie für Kleinkinder interessant. Bei der Gestaltung bzw. Planung eines Spielplatzes sollte daher darauf geachtet werden, dass Gelände und Spielgeräte für alle Altersgruppen bzw. Geschlechter interessante Spielmöglichkeiten bieten – zum Teil klar voneinander abgegrenzt, um Interessenskonflikte und gegenseitige Störungen zu verhindern.

  • Bereiche für kleinere Kinder in direkter Nähe zu Sitzbereichen für Begleitpersonen
  • Bereiche für größere Kinder und Jugendbereiche (z. B. Seilbahn, Skatebereiche)
  • Bereiche für Mädchen
  • Bewegungsorientierte Bereiche mit einer gut bespielbaren Geländestruktur
  • Ballspielbereiche mit ebenen Flächen
  • Rückzugsbereiche mit kleinen Raumbildungen, Verstecken, etc.
  • Verschiedene Kommunikationsbereiche, die teils versteckt, teils exponiert platziert werden sollten

Die Bedürfnisse der verschiedenen Altersgruppen lassen sich beispielsweise durch Einteilung in Gruppen von Gleichaltrigen bei Partizipationsworkshops sehr gut erheben.

3. Spielplatz als Erholungsraum für Erwachsene

Spielplätze können auch für Eltern und Begleitpersonen ein Ort der Erholung und sozialen Interaktion sein. Wichtig sind daher kommunikationsfördernde und schattige Sitzgelegenheiten, die sich nicht direkt im Spielgeschehen befinden, aber doch so zentral liegen, dass die Kinder gut im Auge behalten werden können.

4. Nutzungsoffene Freiflächen

Freie Flächen ohne vorgegebenen Verwendungszweck sind ein wichtiger Bestandteil einer zeitgemäßen Spielplatzgestaltung. Neben Spielgeräten sollten daher auch ausreichend freie Flächen zum Laufen und für Ball- oder Gruppenspiele im Gesamtkonzept eingeplant werden, sofern genügend Platz vorhanden ist.

Um Zusammenstöße zu vermeiden, empfiehlt es sich, innerhalb und nahe der Freibereiche keine Spielgeräte aufzustellen. Sitz- und Beobachtungsplätze innerhalb der Freiflächen erleichtern den Spieleinstieg. Vorteilhaft sind auch Pflanzen in und rund um die Freiflächen, um Nischen und Plätze zum Verstecken zu schaffen.

5. Spielangebote und Spielgeräte mit hohem Spielwert

Der Spielwert ist dann hoch, wenn das Kind bei einem Spielgerät durch Bewegungen wie Schaukeln, Drehen, Schwingen oder Hüpfen seine eigenen körperlichen Kräfte und Fähigkeiten erfahren kann, das Spielgerät von mehreren Kindern gleichzeitig benutzt werden kann oder vielfältig nutzbar ist. So kann beispielsweise im Vergleich zur herkömmlichen Schaukel eine Nestschaukel von mehreren Kindern gleichzeitig genutzt werden.

In Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit sollte bei der Auswahl der Spielgeräte auf eine robuste Grundstruktur, den sparsamen Einsatz von wartungsintensiven Ausstattungselementen sowie die Verwendung von hochwertigen und langlebigen Materialen bzw. Gegenständen geachtet werden.

 

Kreativ gestalteter Spielplatz in Wiener Neustädter Park
© Stadt Wiener Neustadt, Spielplatz im Wiener Neustädter Park (Planung Firma Komposch)

 

Spielgerätehersteller bieten mittlerweile eine Vielzahl qualitativ hochwertiger Geräte an, die aber auch einiges an Geld kosten. Die Auswahl sollte daher gut überlegt sein. Lassen Sie sich von erfahrenen Spielplatz-Planern beraten oder organisieren Sie Testspielfahrten mit Kindern zu Spielplätzen, wo Geräte bereits vorhanden sind, die in die engere Auswahl kommen.

Der Spielgerätehersteller ist übrigens dazu verpflichtet, dem Spielplatzbetreiber Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen (allgemeine Produktinformation, Vorinformation, Information für die Installation, Inspektion und Wartung). Spielgeräte, die der Norm EN1176 entsprechen, weisen eine entsprechende Normkennzeichnung auf.

6. Barrierefreiheit

Eine barrierefreie Gestaltung soll allen Kindern ermöglichen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Behinderungen, Spielplätze zu erreichen und zu nutzen. Dazu gehören beispielsweise mit Rollstühlen befahrbare Wege, schwellen- und stufenlose Übergänge zu Spielbereichen oder behindertengerechte Spielgeräte. Detaillierte Informationen zur barrierefreien Gestaltung von Spielplätzen erhalten Sie im technischen Informationsblatt Barrierefreie Spielplätze.

7. Hygiene auf dem Spielplatz

In den Normen zum Spielplatz (ÖNORM EN 1176) ist dem Bereich der Instandhaltung und Kontrolle ein eigenes Kapitel gewidmet. Ein Kontrollintervall betrifft z.B. auch die Sauberkeit (wöchentliche visuelle Routineinspektion) und bezieht sich hier vor allem auf Vermüllung und kaputte Flaschen (Scherben). Weiters ist auf eine gute Ausstattung des Spielplatzes mit Abfalleimern zu achten. Große, stabile Tonnen sind hier von Vorteil. Die Errichtung eines WCs sowie eine Wasserentnahmestelle mit Trinkwasserqualität ist ebenfalls von Vorteil.

 

Welche Anforderungen muss der Spielplatzbetreiber erfüllen?

Der Spielplatzbetreiber, also in der Regel die Gemeinde, ist verpflichtet, für die Sicherheit am Spielplatz zu sorgen. Das beinhaltet nicht nur das Bereitstellen normgerechter Spielgeräte, sondern auch die regelmäßige Inspektion und Wartung der Geräte und Böden. Aus den Normen ergeben sich verschiedene sicherheitsrelevante Anforderungen an den Betreiber des Spielplatzes, die sich wie folgt überblicksmäßig zusammenfassen lassen:

  • Errichtung und sachgemäße Aufstellung und Anordnung der Spielgeräte: Vor der Eröffnung des Spielplatzes sollte eine Abnahmeprüfung erfolgen, in der die Anordnung der Spielgeräte (Freiräume), der Spielplatzboden und die Umgebung beurteilt werden. Spielgeräte sollten grundsätzlich nur von Spielgerätefirmen angekauft und errichtet werden, deren Spielgeräte der ÖNORM EN 1176/1-11 entsprechen.
  • Laufende Instandhaltung und Wartung: Diese Maßnahmen umfassen unter anderem die regelmäßige Inspektion, Wartung, Überprüfung und Instandsetzung (EN 1176 / Teil 7: Visuelle Inspektion 1x/Woche, operative Inspektion alle 1-3 Monate, jährliche Hauptinspektion)
  • Dokumentation: Die Grundlage für ein professionelles Sicherheitsmanagement sind eine lückenlose Dokumentation der Inspektionen und Wartungsarbeiten am Spielplatz. Servicehandbücher, Kontrollblätter bzw. geeignete Vorlagen und Checklisten werden von den Spielgerätefirmen zur Verfügung gestellt.
  • Übertragung der Pflichten an geeignete Personen/Institutionen: Eingewiesene MitarbeiterInnen (z.B. Gärtner, Hausmeister) für wöchentliche Inspektion; fachkundige, erfahrene Personen für die operative Inspektion und Jahresüberprüfung.
  • Anbringung eines allgemeinen Hinweisschildes (Piktogramm): Allgemeine Notrufnummer, Telefonnummer des Wartungspersonals, Name und Adresse des Spielplatzes, weitere relevante örtliche Informationen.
  • Anbringen von Warnschildern: Hinweis auf besondere Gefahren; eine Tafel mit der Aufschrift „Benützen auf eigene Gefahr“ (Freizeichnungsklausel) schließt die Haftung des Spielplatzbetreibers bei etwaigen Unfällen bei Unterlassen von Sicherheitsvorkehrungen nicht aus!
  • Sicherstellung der Zugänglichkeit: Eingang, Ausgang und Notwege zu und von einem Spielplatz, die sowohl von der Öffentlichkeit als auch von den Rettungsdiensten genutzt werden, sollten jederzeit zugänglich und frei von Hindernissen sein.

Umfassende Informationen, Skizzen und Checklisten zum Thema Sicherheit von Spielplätzen und Spielgeräten erhalten Sie in der Broschüre „Spielen? – aber Sicher!“.

 

Wer haftet bei Unfällen auf dem Spielplatz?

Die sichere Gestaltung eines Spielplatzes wie auch die regelmäßige Überprüfung und Wartung entsprechend der Normen ist aus Sicht der Haftungsfrage ein wichtiger Punkt. Denn kommt es auf dem Spielplatz zu einem Unfall mit Körperverletzung, werden vom Gericht bzw. gerichtlichen Sachverständigen insbesondere die ÖNORMEN (EN 1176 und EN 1177, B 2607) und die Verletzung der Verkehrssicherungspflichten (§ 1319 ABGB) zur Klärung der Verschuldensfrage herangezogen.

Bei einem Unfall können daher neben dem Spielplatzbetreiber auch der Spielgerätehersteller, Spielplatzerrichter und aufsichtspflichtige Personen (Eltern, KindergärtnerInnen oder Betreuungspersonen) zur Haftung herangezogen werden. Ebenso Personen oder Firmen (Hausmeister, Professionisten), wenn sie vom Spielplatzbetreiber mit der Durchführung der ihm obliegenden Pflichten betraut wurden.

In diesem Fall ist jedoch vom Betreiber darauf zu achten, dass die Person bzw. Firma fachlich geeignet ist und die Anweisungen auch gewissenhaft erfüllt. In der Regel kommt es zu einem strafrechtlichen und meist auch zu einem zivilrechtlichen Verfahren.

 

Fazit: Spielplatz planen

Eine gelungene Spielplatzgestaltung orientiert sich an den Bedürfnissen der Bevölkerung und bezieht neue Erkenntnisse aus Medizin, Pädagogik, Psychologie und Soziologie in die Planung ein. Je vielfältiger und naturnaher ein Spielraum angelegt ist, desto reichhaltiger sind auch die Erfahrungen, die Kinder dort sammeln können.

Die Beachtung der geltenden Normen gewährleisten einen hohen Sicherheitsstandard und geben Orientierung bei der Planung und Gestaltung eines zeitgemäßen Spielplatzes. Empfehlenswert ist die Hinzuziehung von Planungsbüros und ExpertInnen, um den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden.

Gibt man Kindern eine Hütte, dann machen sie daraus Kleinholz. 
Gibt man ihnen Kleinholz, dann bauen sie daraus eine Hütte.

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