Barrierefreiheit – eine Bereicherung der Stadt nicht nur für Menschen mit Beeinträchtigung

27.06.2017
Architektur, Gesellschaft

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Barrierefreiheit in der Stadt ist für alle da. Sie ist Lebensraum für die, die sich mit Leichtigkeit in ihr bewegen. Aber auch für die, die trotz körperlicher, psychischer oder empfundener Beeinträchtigung vom Design und der intuitiven Aufforderung die Stadt selbst zu gestalten und zu nutzen profitieren und inkludiert werden.

 

Universelles Design, also inklusives und barrierefreies Design, spricht nicht mehr nur die klassischen Zielgruppen an. Deren Herausforderungen begründen sich in Beeinträchtigungen der Sinne, wie bei Blinden oder Gehörlosen, oder Mobilitätseinschränkungen, wie bei RollstuhlfahrerInnen.

Das barrierefreie Design der Zukunft hat sich zum Ziel gesetzt, die Bedürfnisse aller StadtbewohnerInnen gleichermaßen zu befriedigen. Es will dazu ermutigen, die Stadt als Lebensraum aktiv wahrzunehmen und zu nutzen.

 

Design for All

„Barrierefrei“ bedeutet mehr als das Fehlen von Barrieren. Die Gestaltungsprinzipien des Design for All bzw. des „universellen Designs“ werden als gute Umsetzungsmöglichkeit beschrieben. „Design von Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen in der Weise, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung an ein spezielles Design genutzt werden können.

‚Universelles Design’ schließt Hilfsmittel für bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderung ein.“ So beschreibt es design-for-all, eine österreichische Initiative zur universellen Öffentlichkeitsgestaltung im „Handbuch Barrierefreie Stadt“.

 

Für mobil nicht eingeschränkte Bürgerinnen und Bürger finden sich bereits Initiativen. Die Treppen, die durch steinzeitliche Gesteinsstufen im Bezirk entstanden sind, können als parkähnliche Entspannungszone genutzt werden. Mit Designanreizen kann die Funktionalität um den Freizeitaspekt bereichert werden und ein Stück öffentlicher Raum zur Erholungszone werden, wie im ‚Stair Park’ in Hong Kong.

Barrierefreiheit in Städten
Hong Kong

 

Klassische Signalformen

Wir kennen klassische Signalformen im öffentlichen Raum, wie Lichtsignale für Gehörlose und Tonsignale für Sehbeeinträchtigte bei Ampeln und taktile Bodenorientierungssysteme, die Blinde mittels Langstöcken nutzen. Tonsignale werden aber auch von Konzentrationsschwachen und psychisch Beeinträchtigten als Hilfesystem in der Stadt wahrgenommen.

Jede Veränderung des Öffentlichen löst ein neues Bewusstsein bei unachtsamen oder gestressten StadtbenutzerInnen aus. Das haben z.B. Studien zur Verkehrssicherheit nach dem Austausch von Ampelmännchen zu gleichgeschlechtlichen Ampelpärchen beweisen. Neuerungen, die klein genug sind keine Probleme im Ablauf der Gesellschaft zu verursachen, aber auch groß genug sind, Bewusstsein hervorzurufen und zu fördern, sind hier ideal.

Schräg geführte Zebrastreifen, baulich nicht abgetrennte Gastgärten auf Gehsteigen und mit Werbetafeln unterbrochene taktile Leitsysteme für Blinde erschweren Sehbeeinträchtigten die Fortbewegung in der Stadt stark. Fast jede Stadt bietet einen Leitfaden an, der Normen und Standards für Gehwege, Plätze, Ampeln, Haltestellen, Parkplätze, Grünanlagen, Spielplätze, Brücken, Baustellen und Telefonzellen festlegt.

„Grundsätzlich ist es möglich, an Hausfassaden entlang zu gehen und diese als tastbare Orientierungshilfe zu verwenden. Rücksprünge, Plakatständer, Mülleimer, Verkaufsständer etc. sollten dies nicht erschweren. Blinde und sehbehinderte Menschen benötigen eine bodennahe Führung, um Hindernisse in der Gehlinie zu erkennen. Diese Aufgabe können Geländer mit Tastkante oder stabile Abgrenzungselemente (z.B. ein schwerer Pflanzentrog) erfüllen.

Hindernisse im Gehbereich sind farblich kontrastierend zu markieren“, empfehlen die ExpertInnen von design-for-all bezüglich barrierefreier Gestaltung des  öffentlichen Raumes. Außerdem solle der Gehsteig mindestens 150-200 cm breit sein und in der Höhe von 220 cm keine Hindernisse wie Markisen aufweisen.

 

Barrierefreie Stadtnutzung für alle

Im Ratgeber „barrierefrei bauen“ der Stadt Salzburg, die 2012 den „Access City Award“ als behindertenfreundlichste Stadt Europas bekam, zeigt man zusätzlich zu den Planungshinweisen, Berechnungsformeln und Maßangaben immerhin noch einige mehr oder minder gelungene Praxisbeispiele. Es geht jedoch nicht nur um Rechtliches, sondern auch um Soziales.

Weltweit orientieren sich Institutionen in Richtung barrierefreie Stadtnutzung für alle. Wie beispielsweise die Plattform ENAT – European Network for Accessible Tourism – die eine Liste mit wissenschaftlichen Studien und Erfahrungsberichten für barrierefreies Reisen innerhalb Europas betreibt. Hier spielen sowohl ästhetische, als auch funktionale Parameter eine Rolle.

Seit 1990 stehen durch die internationalen Behindertenverbände festgelegte Forderungen am Plan. Diese umfassen unter anderem die gleichberechtigte Nutzung des öffentlichen Raums, aber auch die gleichberechtigte Sinneserfahrung für Geist und Körper. Auch die Stockholm-Erklärung, die das European Institute for Design and Disability (Europäisches Institut für Gestaltung und Behinderung) 2004 beschloss, bedient sich dieses Selbstverständnisses. Ihr Leitsatz „Good design enables, bad design disables“ (Gutes Design befähigt, schlechtes Design behindert), lässt sich auf fast alle Bereiche des alltäglichen Lebens beziehen.

 

Die Forderung nach einem „Stadtraum für alle“ meint auch den Wunsch nach der Befriedigung ästhetischer, also letztlich psychischer Bedürfnisse. Denn unser geistiges und damit auch körperliches Wohl hängt unmittelbar mit unserer Umgebung zusammen. In einem gut gestalteten (städtischen) Raum halten wir uns lieber auf als in einer unfreundlich und unharmonisch wirkenden Umgebung.

Hierfür könnte man das Nützliche mit dem Schönen verbinden – Blindenleitsysteme farbig ausweisen, damit sie ins Ortsbild passen, Pfosten und Planken einfärben oder einzigartig gestalten, um Bewegung in das Funktionale zu bringen.

 

Barrierefreiheit: Gesellschaftliche Maßnahmen

Neben baulichen Veränderungen sind es gesellschaftliche Maßnahmen, die bereichern. Zu Stadtplänen in Brailleschrift könnten Stadtspaziergänge oder regelmäßige Touren durch öffentliche Gebäude (Finanzamt, Sozialversicherung, usw.) angeboten werden. Dabei lernt man barrierefreie Wege kennen – auch in Gebärdensprache. Universelles Design und einfachere Bedienung (z.T. mit Sprachassistenz und sehr großen Buchstaben) bei Geldautomaten, Ticketautomaten, Parkplänen usw. können ebenfalls zu einer Steigerung des Wohlbefindens von Bürgerinnen und Bürgern beitragen.

“Cities have the capability of providing something for everybody, only because, and only when, they are created bye very body.” (Jane Jacobs)

In der Tradition Jane Jacobs erfährt man bei Spaziergängen durch das Stadtviertel, wie lebenswert von Menschen für Menschen die Stadt entwickelt wurde. Eine Initiative, die in Wien bereits aufgegriffen wurde (Stadtspaziergänge von wienzufuss.at oder das GehCafe der Mobilitätsagentur Wien).

https://www.wienzufuss.at/2014/02/27/gehen-in-wien-was-stoert-was-gefaellt/

Einige der „bestpractices“ innerhalb des inklusiven Designs findet man auf Plattformen wie „theaccessiblecity.com“ oder nationalen und internationalen Stadtplanungsforen.

Ausgezeichnet werden erfolgreiche Initiativen unter anderem mit dem Preis für inklusives Design der Europäischen Kommission.

 

Foto universal design – pinterest

 

Barrierefreie Soziodemographie – Stadt als Raum für Ältere und Familien

Ältere Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner haben oftmals eine langsamere Reaktionszeit im Straßenverkehr. Sie verstehen die sozialen Codes nicht immer und fühlen sich aufgrund ihrer veränderten Körperlichkeit unsicherer und ängstlicher im öffentlichen Raum. Barrierefreiheit bedeutet für sie, Orte nicht zu meiden, sondern die Übersicht zu behalten und selbstbestimmt zu sein.

Auch Kinder und deren Begleitpersonen suchen nach sicheren Orten, die leicht zugänglich sind und an denen sie sich stress- und angstfrei aufhalten können. Dies wird unterstützt durch gute Beleuchtung dunkler oder sozial brenzlicher Orte einer Stadt, durch Übersichtlichkeit von Plätzen und Kreuzungen im Straßenverkehr, Belebung von dunklen Ecken, großen Aufschriften auf Schildern und großen Buchstaben auf Bildschirmen bei Automaten.

Zusätzlich können Pfosten mit bunter Farbe markiert werden, damit sie nicht übersehen und zum Hindernis werden. Oder Randsteine, an denen öfters die Straße ohne Zebrastreifen überquert wird, heben sich farblich ab. So ist der Weg zum nächsten sicheren Randstein klar vorgegeben.

 

Unter den nennenswerten internationalen Projekten finden sich folgende: ALTE für ALTE (Münster, Deutschland), SeniorInnenstadtplan Märkisches Viertel (Berlin) und Safer Public Transport for Older People (Krakau). Die WHO hat eine Checkliste für „agefriendlycities“ verfasst, die Stadtpläne mit barrierefreien Zonen zum Download anbieten und sich an langsame GeherInnen, Rollatoren- und Kinderwägen-VerwenderInnen richten.

Auch Begegnungszonen wie der Sonnenfeldplatz in Graz, die Mariahilferstraße in Wien oder die S-Bahn Station Hernals bieten solche safespaces im öffentlichen Raum. Meist sind diese auch noch mit originellen Sitzgelegenheiten akzentuiert.

 

Foto Hernals
Foto Hernals

 

Internet for all – e-accessability

Der erste öffentliche Raum ist der physische Raum. Der zweite öffentliche Raum ist der des Internets. Auch in diesem Raum müssen sich Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen bewegen. Öffentliche Unternehmen müssen seit Beschluss der Richtlinien der WAI und der Design-for-All-Standards 2003 ihre Internetauftritte auch für Blinde zugänglich machen. Die Web-Accessibility Initiative WAI legt Richtlinien und Standards für die Barrierefreiheit fest. Österreich schafft dies bei den meisten offiziellen Seiten, ist jedoch lange nicht so aktiv wie beispielsweise die baltischen Staaten.

Als weltweite Grundlage für die Erstellung von barrierefreien, technischen Anwendungen, im Besonderen von Webauftritten, wurde die Initiative des World Wide Web Consortiums (W3C) geschaffen.

Häufige Fehlerquellen liegen demnach in der Gestaltung eines Onlineauftritts mittels Tabellen, fixen Schriftgrößen oder fehlenden Audiobeschreibungen für Bilder, Video- oder Audiodateien für Blinde. Wenn Layout und Inhalt einer Website nicht voneinander getrennt werden können, kann dies für Sehbeeinträchtigte nicht auditiv vorgelesen werden und ist unzugänglich.

Positive Beispiele verfügen über ein ansprechendes visuelles Design, das technisch anspruchsvoll umgesetzt ist und den Kriterien für auditive Begleitung für Blinde entspricht. Firmen können sich hierbei von speziellen E-Accessibility-ExpertInnen beraten lassen.

 

Foto hookedonsocialnetworking.blogspot.co.uk
Foto hookedonsocialnetworking.blogspot.co.uk

 

Hindernisse für Menschen mit Beeinträchtigung

All das kann zu einem Hindernis werden. Tragende Konstruktionselemente, Streben, Verspannungen wie Sonnensegel, Markisen und andere Überdachungen. Diese verlaufen teilweise in Brust- oder Kopfhöhe und sind dann problematisch, weil sie unterlaufen werden können, mit dem Langstock nicht ertastet oder zu spät gesehen werden. Absperrungen sind häufig mit dünnen, meist silberfarbenen Drahtseilen markiert. Sie sind oft sehr schlecht erkennbar, weil der Kontrast nicht gegeben ist.

An der Wand montierte, „freischwebende“ Elemente (z.B. Sitzgelegenheiten) sind ein Hindernis. Man erkennt sie erst, wenn man unmittelbar davor steht. Temporäre Aufstellungen, wie Gastgärten, Straßenmobiliar, Zeitungsständer, Werbetafeln und -schilder, Schneestangen sind im Bereich des Gehsteiges Hindernisse für RollstuhlfahrerInnen, Menschen mit Kinderwägen und für ältere Menschen. Sie blockieren den Weg und erfordern Umwege. Wichtig ist es, ausreichend Platz zu lassen, um Sichtbeziehungen möglich zu machen.

Vor allem im Kreuzungsbereich ist es oft sehr störend und eine Sicherheitsgefährdung, wenn die Sicht versperrt ist. Temporäre Hindernisse, Warenausräumungen und Mistkübel sind Behinderungen auf manchmal ohnehin sehr schmalen Wegen. Die Begegnung und/oder das Vorbeigehen sind dadurch teilweise unmöglich. Fahrräder, die entlang von Wegen und an Plätzen angehängt werden, sind oft Stolperfallen.

Vor allem die Lenkstangen von Fahrrädern ragen oft weit in den Bewegungsraum hinein. Die wirksamste Maßnahme dagegen ist es, genügend Abstellmöglichkeiten für Fahrräder anzubieten und dadurch den Gehsteig freizuhalten. Bei Ausstattungs- oder Gestaltungselementen ist zu beachten, dass diese mit einem Tastsockel am Boden gekennzeichnet sind, wenn sie mehr als 15 cm in den Straßenraum hineinreichen. (z.B. Mistkübel, Verkehrsschilder, Postkästen, Automaten etc.)

Scharfkantige, abstehende Konstruktionsteile können gefährlich sein, weil sie eine große Verletzungsgefahr bergen. Blinde und sehschwache Menschen sind besonders gefährdet, weil sie die Gefahr zu spät erkennen, um ausweichen zu können.

 

Tipps für die Barrierefreiheit

Eine Betreuerin von psychisch Beeinträchtigten meinte im Interview, dass zu viele Schilder ihre KlientInnen verwirren. Befindet sich deren Arzt in einem Gebäude mit 20 Ärzten, geben KlientInnen bei Anblick der Beschilderung eher auf, anstelle zum Arzt zu gehen. Die Ausschilderung bei größeren Institutionen, wie dem AMS, benötigen Insiderwissen, scherzen sogar dessen MitarbeiterInnen. Hier wäre es sinnvoll, Farbleitsysteme einzuführen, die keine Fragen offen lassen.

Nützliche Apps wie „Quando“ bedeuten für ältere Menschen oder anders Beeinträchtigte eine Überforderung. Könnte man eine generelle e-accessibility App für Leute konstruieren, die beim Manövrieren durch solche Apps hilft? Oder gleich ein Chatbot, der auf Fragen relevante Antworten gibt? Oder eine Hotline oder einen Chatbot für Hilfestellungen. Z.B. wenn eine Barriere entdeckt wird oder der Sehbeeinträchtigte die Beschilderung nicht lesen kann. („Können Sie mir helfen, herauszufinden, wann der nächste Zug fährt?“)

 

 

Interview mit Doris Ossberger, Mitarbeiterin des BSVÖ (Blinden- uns Sehbehindertenverband Österreich):

 

1.  Wie müsste man den öffentlichen Raum gestalten, um ihn für sehbeeinträchtigte (blinde) Menschen gut nutzbar zu machen?

Die Anforderungen blinder und sehbehinderter Menschen sind unterschiedlich. Das gilt übrigens gleichermaßen für hörbehinderte und gehörlose Menschen. Während Menschen mit Sehbehinderungen sich hauptsächlich mithilfe ihres Restsehvermögens orientieren, sind blinde Menschen auf anders wahrnehmbare (tast- und hörbare) Eindrücke und Informationen angewiesen.

Das bedeutet in der Praxis: Damit sich Menschen mit Sehbehinderungen gefahrenlos und ohne Hilfe im öffentlichen Raum bewegen können, muss Sichtbares besonders gut sichtbar sein. Z.B. kontrastreiche Raumelemente, gut lesbare (Kontrast, Schriftgröße, Schriftart) Informationen, gute Beleuchtungsverhältnisse, keine spiegelnden oder reflektierenden Wand- und Bodenmaterialien, gut sichtbare Kennzeichnung von Hindernissen. (Stufen, Hindernisse in Kopf- und Brusthöhe, transparente Flächen – z.B. Glastüren und –wände).

Für blinde Menschen hingegen muss Sichtbares hör- und/oder tastbar sein. Das funktioniert beispielsweise durch tastbare Orientierungselemente, hörbare Ampelsignale, tastbare Beschriftungen, gut hörbare Durchsagen und bauliche Absicherung von Gefahrenstellen. Am besten ist es, all das schon möglichst in der Planung mitzudenken. Denn erstens entstehen dadurch Umgebungen, die für alle Menschen besser, komfortabler und sicherer nutzbar sind (viele der Punkte betreffen ja bis zu einem gewissen Grad auch Menschen ohne Behinderungen) und zweitens spart das auch Kosten.

 

2. Was wünschen Sie sich, außerhalb der rein funktionalen Aspekte?

Zunächst einmal ist es extrem wichtig, dass Barrieren in den Köpfen der Menschen weniger werden. Im Optimalfall sollen sie verschwinden. Derzeit ist es noch oft so, dass man als Mensch mit Behinderung mit so großen Hindernissen konfrontiert ist. Es wird schwer bis unmöglich, wirklich selbstbestimmt zu leben.

Oft muss man dann um das Vermeiden oder Beseitigen dieser Barrieren auch noch kämpfen. Oder man wird wie ein Bittsteller mit völlig überzogenen Forderungen behandelt, obwohl man sich nur etwas wünscht, das Menschen ohne Behinderungen total selbstverständlich ist. Oder wenn man schon um Hilfe bitten muss, oft eher Bevormundung, Mitleid oder Ignoranz bekommt, macht das das Leben schon sehr schwer.

Natürlich, wenn einmal die funktionalen und sicherheitsrelevanten Aspekte kein Thema mehr sind, kann man sich auch darüber Gedanken machen, wie etwas z.B. besonders komfortabel oder attraktiv gestaltet werden kann. Aber so weit sind wir leider derzeit noch lange nicht.

 

3. Normal Sehende und Hörende empfinden die moderne Entwicklung in der Mobiltelefonie, Internet of things, stadtweites WIFI, Robotereinsatz als Vision etc. und die Infrastruktur fast schon als selbstverständlich. Sie erwarten, dass man ihnen von Seiten der Stadt ein Service zum Kennenlernen und Nutzen dieser Services bietet. Was erwarten blinde und taube Menschen, wenn es um diese Technologien geht?

Ganz einfach: Dass sie für sie – sofern es umsetzbar ist – gleichermaßen nutzbar sind wie für alle anderen. Blinde und sehbehinderte Menschen nutzen z.B. Smartphones oder Computer durchaus im mindestens selben Ausmaß wie normal sehende Menschen ihrer Altersgruppe. In vielen Bereichen bringen diese modernen technischen Errungenschaften von selbst schon sehr viel mehr Gleichbehandlungs- und Selbständigkeitspotential zu früher.

Ein blinder Mensch kann an einem Arbeitsplatz, an dem man viel mit dem Computer arbeitet, fast genauso arbeiten wie seine sehenden KollegInnen. Oder ein Beispiel aus dem Smartphone-Bereich. Die Apps von öffentlichen Verkehrsmitteln helfen blinden und sehbehinderten Menschen sehr, wenn sie in der Stadt alleine unterwegs sein und sich orientieren wollen.

Dann gibt es auch Technologien und Apps, die als Hilfsmittel für blinde Menschen oder Menschen mit Sehbehinderungen entwickelt werden. Aber auf die möchte ich jetzt nicht näher eingehen. Es geht ja hier um das Angebot, das allen Menschen zur Verfügung steht. Und hier sollte man von vornherein bei der Entwicklung darauf achten, dass die Angebote einem größtmöglichen Personenkreis zugänglich sind.

Das heißt, Informationen und Angebote im Internet, Smartphone-Apps usw. sollten wirklich gleich barrierefrei konzipiert werden. Der BSVÖ steht da übrigens auch gerne beratend zur Verfügung. Es ist – obwohl es Richtlinien und Gesetze zu dem Thema gibt – in der Praxis schon immer wichtig, Leute einzubeziehen, die Erfahrung auf dem Gebiet haben. Sie können auch mit blinden und sehbehinderten Menschen selbst im Detail besprechen, was es braucht, damit ein Angebot für sie gut nutzbar ist.

 

Weiterführende Informationen von Architektin DI Ursula Spannberger zum Thema „Barrierefreiheit“ finden Sie hier zum Download.

 

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Daniela Krautsack

Daniela Krautsack ist eine österreichische Trendforscherin, Mediastrategin, Autorin und Innovationsdesignerin, die sich durch ihre vielfältige Tätigkeit in der Entwicklung von Marken, der Schärfung von Unternehmensstrategien und der Erforschung von Gesellschafts-, Technologie und Kulturtrends auszeichnet. Sie ist lebenslange Weltreisende und lässt sich von Zukunftsdenkern und den verschiedenen Kulturen inspirieren. Daniela Krautsack ist Gründerin einer Agentur für interdisziplinäre Kommunikation namens ‚Cows in Jackets‘ und der Unternehmensberatung ‚Cities Next‘, die sich auf die Erforschung und Gestaltung von Zukunfts- und Innovationsdesigns im urbanen Raum und kommunikativer Prozesse konzentriert.

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