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Praxistag “Barrierefreiheit in Einzelhandel und Tourismus” am 12. Juni

29. April 2014Von evademelmair
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Der Stadtmarketing Austria Praxistag zum Thema „Barrierefreiheit in Einzelhandel und Tourismus“ am 12. Juni in Hall in Tirol stieß auf großes Interesse seitens der österreichischen CitymanagerInnen und Tiroler Unternehmerschaft. Es handelt sich dabei um ein Thema, das aber nicht nur den 60 TeilnehmerInnen der Tagung unter den Nägeln brennt:

Bis 1.1.2016 wird Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten gesetzlich gefordert. Bei Verstößen kann von den Betroffenen Schadenersatz wegen Diskriminierung gefordert werden.

Die ReferentInnen, darunter Behindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger und Architektin DI Ursula Spannberger, thematisierten die große Bandbreite des Begriffs „Barriere“, welcher allzu oft auf die bauliche Gestaltung von Räumlichkeiten reduziert wird. Aber nicht nur Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sondern auch seh- oder hörbehinderte, geistig oder psychisch eingeschränkte Personen stoßen in ihrem alltäglichen Leben häufig auf Barrieren. Diese Personengruppen machen in Österreich ca. 20% der Bevölkerung aus.

Mag. Petz von der Austrian Accessibility Academy Linz und JKU Linz (Institut Integriert Studieren) stellte in ihrem Beitrag zur „eAccessiblity“ die Kriterien barrierefreier Homepages und Web-Inhalte in den Mittelpunkt. Das Thema „Barrierefreiheit im Tourismus“ wurde von Mag. (FH) Gleirscher (Tirol Werbung GmbH) behandelt: mit der Initiative „Tirol barrierefrei“ hat die Tirol Werbung eine Plattform ins Leben gerufen, welche einen umfassenden Zugriff auf barrierefreie Urlaubs- und Freizeitangebote ermöglicht. Im Vortrag erläuterte Frau Gleirscher, welche Qualitätskriterien solche Angebote erfüllen müssen und was bei Qualitätsüberprüfungen barrierefreier Unterkünfte zu beachten ist. Mag. Inga Horny, Präsidentin des Dachverbandes Stadtmarketing Austria, rät den UnternehmerInnen, umgehend Maßnahmen in Richtung barrierefreie Räumlichkeiten und Webinhalte einzuleiten. Ein erster Schritt könnte z.B. darin bestehen, Behindertenorganisationen zu einer Begehung der Firmenräumlichkeiten einzuladen oder die Unternehmens-Webseite auf deren eAccessibility testen zu lassen. Dass in vielen Städten aus Denkmalschutzgründen Umbauten verhindert werden, ist für die ReferentInnen nicht nachvollziehbar: es sollte das Prinzip „zuerst der Mensch, dann der Stein“ gelten.

Zu den Präsentationen (nur für Mitglieder für deren interne Verwendung)

Zum Programm Hall in Tirol

Behindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger bei seinem Vortrag.

Behindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger bei seinem Vortrag.

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